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020/2001
Stand: 24.01.2001
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Beratungen zur Reform der Ausbildungsförderung fortgesetzt

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/

Berlin: (hib/MAR) Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat am Mittwochvormittag seine Beratungen zur Reform der Ausbildungsförderung fortgesetzt. Grundlage dafür waren der Entwurf der Bundesregierung für ein Ausbildungsförderungsreformgesetz - AföRG (14/4731) und dazu vorgelegte Änderungsanträge der Koalition und der CDU/CSU sowie der Entwurf der F.D.P.-Fraktion für ein Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG (14/2253).

Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist das AföRG ein Reformgesetz, mit dem das Prinzip Chancengleichheit zur Leitidee politischen Handelns erhoben wird. Vorgesehen sei eine Verbesserung der Freibeträge und ein vereinfachtes Freibetragssystem, die Internationalisierung durch EU-weite Mitnahmemöglichkeit, eine erhebliche Verbesserung für Studierende mit Kindern, die Stärkung der Interdisziplinarität bei Masterstudiengängen, eine Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung auf 20.000 DM sowie die Möglichkeit eines Bildungskreditprogrammes. Durch die Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen würde das Gesetz noch weiter verbessert, beispielsweise bei den Zuschüssen für das Wohngeld und hinsichtlich des Problems der Geschwisterkinder. Dem CDU/CSU-Antrag könne, abgesehen von der Erhöhung der Freibeträge vom Vermögen, nicht gefolgt werden in der Forderung, die EU-weite Mitnahmemöglichkeit auch auf die Schweiz auszudehnen, bei den Vorschlägen zur Darlehensbegrenzung oder zu den Waisenrenten. Den F.D.P.-Gesetzentwurf bezeichnete die SPD als unseriös und wenig durchdacht.

Dieser Vorwurf wurde sowohl von der CDU/CSU als auch von der F.D.P. zurückgewiesen. Die Union plädierte ferner für eine Gleichbehandlung der Schweiz mit den EU-Ländern, auch unter dem Blickwinkel der Weltoffenheit. Hinsichtlich der Darlehensbegrenzung sah sie im Ansatz der Bundesregierung die Gefahr, dass schnelles Studieren verhindert werde. Die Unionsvorschläge würden größere Transparenz schaffen, da die Darlehenslast bereits zum Zeitpunkt der Förderung ausgewiesen werde. Nicht sozial sei die Argumentation der SPD, wenn sie eine stärkere Erhöhung der Freibeträge für Waisenrenten und -gelder ablehne, stellte die Fraktion fest. Die Änderungsvorschläge der Koalition nannte sie akzeptabel. Sie halte es allerdings für nicht richtig, eine Studienförderung im EU-Ausland nur unter der Voraussetzung eines vorherigen einjährigen Studiums im Inland zu gewähren.

Die F.D.P.-Fraktion nannte den Koalitionsgesetzentwurf unglaubwürdig, nachdem ein Systemwechsel zur elternunabhängigen Förderung auch in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben worden sei. Es gehe bei dem Entwurf nicht um eine Reform, sondern lediglich um eine Novelle. Zwar würden Missstände abgeschafft, aber das Ziel einer Systemumstellung verfehlt. Die F.D.P. werde dem Entwurf deshalb nicht zustimmen. Auch die PDS befand, dass mit dem vorgelegten Entwurf eine wirkliche Strukturreform, für die sich sowohl SPD und Bündnisgrüne als auch alle relevanten bildungspolitischen Akteure ausdrücklich ausgesprochen hätten, nicht zustande gekommen sei. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und als solcher zu begrüßen. Die PDS verzichte jedoch auf Änderungsanträge, weil sie die vorgelegte Reform für unzulänglich halte und sich nicht an einem "Wettbewerb zur Nachbesserung" beteiligen wolle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_020/04
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