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024/2001
Stand: 26.01.2001
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Anreizwirkung für Steuermehreinnahmen unter die Lupe nehmen

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Die Frage, was den Bundesländern von Steuermehreinnahmen nach Abschluss des Länderfinanzausgleichs noch verbleibt, wird den Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" in der nächsten Zeit befassen. In der Sitzung des Ausschusses am Freitagvormittag erläuterte das Bundesfinanzministerium die einzelnen Schritte des Länderfinanzausgleichs am Beispiel des Jahres 1999. Die CDU/CSU-Fraktion stellte anschließend die Frage, welche Anreizwirkungen dieses System den Ländern bietet, höhere Steuereinnahmen zu erzielen. Sie verwies auf Berechnungen, wonach Niedersachsen von 1 DM Steuermehreinnahmen ein Nachteil von 1,20 DM und Rheinland-Pfalz ein Nachteil von 1,07 DM nach Abschluss des Finanzausgleichs entstehe. Der Ausschuss beauftragte das Bundesfinanzministerium, ihm die Berechnungen vorzulegen, die es auch dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung gestellt hatte, und bat um eine Darstellung mit und ohne Einbeziehung der Bundesergänzungszuweisungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_024/03
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