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027/2001
Stand: 31.01.2001
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Zu Überwachung von des Kindesmissbrauchs Verdächtigen Stellung nehmen

/Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Überlegungen, Personen, welche des sexuellen Missbrauchs an Kindern oder der Verbreitung von Kinderpornografie verdächtigt sind, telefonisch zu überwachen und eine

Vorschrift der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend zu ergänzen, hat die CDU/CSU thematisiert. In einer Kleinen Anfrage (14/5176) verweist die Fraktion auf einen Lagebericht des Bundeskriminalamtes (BKA) vom 8. Dezember letzten Jahres. Dort werde über die Festnahme eines Deutschen berichtet, der unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern dringend verdächtig sei. In der BKA-Bewertung dazu heiße es, so die Union weiter, die Fahndung nach dem Gesuchten sei über zwei Jahre erheblich erschwert worden, da es für derartige Straftaten keine gesetzliche Grundlage in der StPO gebe, den Fernmeldeverkehr zu überwachen. Die CDU/CSU verweist darauf, sie habe bereits Ende 1998 eine entsprechende gesetzliche Änderung vorgeschlagen. Auch der Bundesrat sei dieser Ansicht mit einer eigenen Initiative gefolgt. Demgegenüber habe die Bundesregierung einen Handlungsbedarf bislang verneint. Die Abgeordneten verlangen nunmehr von der Regierung, vor diesem Hintergrund mitzuteilen, ob sie ihre ablehnende Haltung überdenkt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_027/07
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