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082/2001
Stand: 22.03.2001
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Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig machen

/Finanzen/Anträge

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die im Zuge der Unternehmensteuerreform beschlossene unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder von 20 Prozent im Jahr 2000 auf knapp 28 Prozent im Jahr 2005 rückgängig machen. Dies verlangt die PDS-Fraktion in einem Antrag (14/5586). Zur Begründung heißt es, die Kommunen würden allein in diesem Jahr Einnahmen von 8,3 Milliarden DM als Folge der Steuerreform verlieren. Von 2005 an stiegen diese Verluste sogar auf jährlich über 12 Milliarden DM. Darüber hinaus gingen in den nächsten 20 Jahren rund 14 Milliarden DM an eigenen Einnahmen verloren, weil die Unternehmen die Ausgaben für den Kauf der UMTS-Mobilfunklizenzen steuerlich absetzen könnten. Die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden ohne die Stadtstaaten hätten sich im letzten Jahr auf 38 Milliarden DM und damit etwa auf dem Niveau von 1999 bewegt.

Die unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, durch die Städte und Gemeinden einen Teil ihres Gewerbesteueraufkommens an Bund und Länder abgeben, führt nach Meinung der PDS zu erheblichen Haushaltsrisiken und zu überproportionalen Einnahmeausfällen. Durch den zunehmenden Anteil der Gewerbesteuerumlage am Bruttoaufkommen aus dieser Steuer werde

auf kommunaler Ebene nicht nur der Interessenzusammenhang zwischen Wirtschaft und Standortgemeinde geschwächt, sondern auch der Charakter der Gewerbesteuer als Gemeindesteuer gehe zunehmend verloren. Dadurch werde die Gewerbesteuer immer mehr zu einer "Gemeinschaftssteuer von Bund, Ländern und Gemeinden" degradiert. Bei einer umfassenden Kommunalfinanzreform wäre nach Ansicht der Fraktion auch zu prüfen, ob auf die Umlage generell verzichtet werden könnte.

In einem weiteren Antrag (14/5584) fordert die PDS die Regierung auf, den Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuermessbetrag als "Verhältnis der Summe der Arbeitslöhne" durch das "Verhältnis der Anzahl der Arbeitsplätze" zu ersetzen. Auch sollte der Wert der Betriebsanlagen als weiterer Faktor in den Zerlegungsmaßstab einbezogen werden. Der jetzige Zerlegungsmaßstab führe zu Gewerbesteuermindereinnahmen der ohnehin strukturschwachen Gemeinden, deren Betriebsstätten ihren Beschäftigten in der Regel vergleichsweise niedrigere Löhne zahlten. Dies betreffe besonders ostdeutsche Städte und Gemeinden. Da rund ein Viertel des Gewerbesteueraufkommens in den ostdeutschen Kommunen aus Zerlegungen mit Betriebsstättengemeinden in den alten Ländern resultierten, führe die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags zu beträchtlichen Mindereinnahmen. Während in Westdeutschland eine Gewerbesteuer pro Einwohner von 996 DM erzielt werde, seien es in Ostdeutschland lediglich 243 DM. Der Anteil der Gewerbesteuereinnahmen an den Gesamteinnahmen der ostdeutschen Gemeinden habe 1999 bei gerade 6 Prozent, in den alten Ländern dagegen bei 14,3 Prozent gelegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_082/02
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