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096/2001
Stand: 02.04.2001
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Umschulungsmaßnahmen für gesamte Weiterbildungszeit unterstützen

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Umschulungsmaßnahmen sollen auch künftig über die volle Dauer der gesetzlich vorgegebenen Weiterbildungszeit finanziell unterstützt werden. In einem Antrag (14/5692) tritt die F.D.P. dafür ein, das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) so zu ändern, dass die Bundesanstalt für Arbeit die entsprechende Unterstützung auch nach dem 31. Dezember 2001 für den gesamten Zeitraum zahlt. Den Angaben zufolge ist in den Gesundheitsfachberufen nach wie vor eine Weiterbildungszeit von drei Jahren vorgesehen. Auch das Altenpflegegesetz sehe explizit für Umschulungsmaßnahmen eine dreijährige Ausbildungszeit vor. Die derzeitigen Regelungen seien problematisch, da sie zu Lasten der Umschulungswilligen und der Anbieter solcher Maßnahmen gingen. Abgesehen von der nicht akzeptablen Benachteiligung der Betroffenen ergäben sich durch eine zurückgehende Zahl an Umschulungswilligen gesamtwirtschaftliche Probleme, insbesondere im Bereich der Altenpflege, so die Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_096/04
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