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110/2001
Stand: 12.04.2001
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Rechtsanspruch auf Sozialtarif für den Sprachtelefondienst schaffen

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion tritt dafür ein, im Telekommunikationsgesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Kreis derjenigen, die vor der Telekom-Privatisierung den Sozialtarif in Anspruch nehmen konnten, einen Rechtsanspruch auf diesen Sozialtarif erhält. In einem Antrag der Fraktion (14/5831) heißt es weiter, der geldwerte Umfang des Sozialtarifs sollte durch marktbeherrschende oder andere zur Leistung verpflichtete Telekommunikationsunternehmen nicht eingeschränkt werden können. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die deutsche Telekom AG den Sozialtarif freiwillig übernommen habe und ihn Kunden anbiete, die entweder von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, Bafög erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad von mindestens 90 Prozent sind. Bafög-Empfängern und von der Rundfunkgebührenpflicht Befreite seien 13,57 DM und dem übrigen Personenkreis 17,05 DM von der Grundgebühr erlassen worden. Im Dezember 1999 habe die Telekom ihre Sozialtarif-Regelungen verändert und für viele der etwa 2 Millionen Nutznießer verschlechtert. Seither werde die soziale

Vergünstigung nicht mehr von der Grundgebühr abgezogen, sondern als Gesprächsguthaben für Standardverbindungen im Netz der Telekom gewährt. Kunden, die einen Preselection-Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hätten, fielen aus dem Sozialtarif heraus. Nicht gewährt werde er ebenfalls für Gespräche über Call-by-Call-Anbieter, für die Anwahl von Service-Rufnummern sowie für Gespräche vom Telekom-Festnetz ins Mobilfunknetz. Auch wer seinen Anschluss lediglich für die eigene Erreichbarkeit nutze, falle aus dem Tarif heraus. Die Fraktion sieht darin eine gravierende Benachteiligung der sozial Schwächsten der Gesellschaft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_110/04
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