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111/2001
Stand: 17.04.2001
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Auf Nutzung des Luft/Boden-Schießplatzes Wittstock verzichten

/Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Den Verzicht der Bundeswehr auf eine Nutzung des Luft/Boden-Schießplatzes Wittstock (Brandenburg) fordern 63 Abgeordnete aus den Reihen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier begründen ihr Anliegen in einem Antrag (14/5876) damit, der genannte Schießplatz sei "keineswegs unverzichtbar", um angesichts eines deutlich gesunkenen Übungsbedarfs und weiterer Reduzierungsmöglichkeiten die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten. Die jahrzehntelange Extrembelastung durch sowjetische Militärübungen begründe einen Nachholbedarf an Ruhe und ziviler Entwicklung in der Region Kyritz-Ruppiner Heide, so die Abgeordneten weiter.

Sie sprechen sich außerdem dafür aus, den jetzigen Übungsbedarf der Bundeswehr insgesamt zu überprüfen. Es sei nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Zahl der Luft/Boden-Übungen im Inland weiter abzusenken. Die Regierung müsse Vorschläge unterbreiten, wie auch die Belastungen der Bevölkerung im Umfeld der Luft-Boden-Schießplätze in Nordhorn (Niedersachsen) und Siegenburg (Bayern) deutlich reduziert werden könnten. Den Angaben der Antragsteller zufolge ist im Truppenübungsplatz-Nutzungskonzept des Bundesverteidigungsministeriums vorgesehen, den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock für bis zu 3.000 Einsätze im Jahr zu nutzen. Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass der Übungsplatz derzeit nicht weiter genutzt werden dürfe. Das Gericht habe dies damit begründet, vor der Nutzungsentscheidung seien die betroffenen Anliegergemeinden nicht in der gebotenen Weise angehört worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_111/01
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