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155/2001
Stand: 05.06.2001
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Finanzlage der Kommunen verbessern

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ihr in der Koalitionsvereinbarung gegebenes "Versprechen" zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen nicht eingelöst. Die Auswirkungen der bisherigen Regierungspolitik für die Kommunalfinanzen seien verheerend, heißt es in einem Antrag der Fraktion (14/6163). Sie fordert die Regierung daher auf, diese Politik zu korrigieren und Vorschläge zu unterbreiten, etwa durch ein Konzept für eine Gemeindefinanzreform und eine Überprüfung der den Kommunen übertragenen Aufgaben mit dem Ziel, diese zu reduzieren.

In der Koalitionsvereinbarung werde gesagt, so die Union, dass die Regierung dafür eintrete, Aufgabenverlagerungen im Verhältnis der staatlichen Ebenen im bundesstaatlichen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Die Regierung wolle die Finanzkraft der Gemeinden stärken und das Gemeindefinanzsystem umfassend prüfen. Nach Feststellung der CDU/CSU sieht die Realität dagegen anders aus. Viele Städte müssten Sozialhilfe oder Personalausgaben auf Pump finanzieren. Durch die Erhöhung des Kindergeldes ergäben sich dramatische Veränderungen. Die Regierung wolle die Kindergeldzahlungen in die allgemeine Deckungsquotenberechnung beim Länderfinanzausgleich einbeziehen, was Kommunen und Länder erheblich benachteiligen würde, heißt es in dem Antrag. Schon heute trügen Städte, Gemeinden und Landkreise erhebliche Anteile des Kindergeldes. Die Fraktion stellt darüber hinaus einen dramatischen Rückgang der Investitionstätigkeit, vor allem in den neuen Ländern, fest. Abzulehnen sei im Interesse der Kommunen auch die in der Rentenreform enthaltene Regelung über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Problematisch werde für die Kommunen ohne angemessenen Ausgleich auch die Festlegung der Leistungen für Behinderte in einem besonderen Leistungsgesetz. Noch nicht zu beziffern sind nach Darstellung der Fraktion die aus der BSE-Entwicklung auf die Kommunen zukommenden Kosten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_155/02
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