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182/2001
Stand: 28.06.2001
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Urheber sollen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung erhalten

/Recht/Gesetzentwurf/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Urheber und ausübende Künstler sollen einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung erhalten. SPD und Bündnis 90/Die Grünen streben dies mit einem Gesetzentwurf (14/6433) zur Änderung des Urheberrechts an. Was angemessen ist, sollen künftig Verbände von Urhebern gemeinsam mit Organisationen von sogenannten Werknutzern (etwa Verlage oder Sendeanstalten) entscheiden. Auf diese Weise, so die Absicht der Koalitionsfraktionen, bestimmten die Beteiligten "in einem Konsens orientierten Verfahren" selbst, was in einzelnen Bereichen der Kulturwirtschaft angemessen sei. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne begründen ihre Initiative damit, während manche Urheber, wie beispielsweise festangestellte Mitarbeiter von tarifgebundenen Sende- und Presseunternehmen, durch Tarifverträge geschützt seien, sei dies in anderen Bereichen nicht der Fall. So scheiterten insbesondere freiberufliche Urheber oft bei dem Versuch, gegenüber den ihnen strukturell überlegenen Verwertern gerechte Vertragsbedingungen durchzusetzen. Diese Berufsgruppen, darunter unter anderem Schriftsteller, Journalisten, Übersetzer, Komponisten, Musiker oder bildende Künstler, seien zwar rechtlich gesehen Unternehmer. Tatsächlich seien sie aber zumeist eher lohnabhängigen Arbeiternehmern vergleichbar. Für sie gebe es - anders als bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Architekten - keine gesetzlich Vergütungsregelung oder Honorarordnung, die ihnen eine angemessene Vergütung sichern würde. Diese Personen seien deshalb auf dem Markt in der Regel dem freien Spiel ungleicher Kräfte ausgesetzt, sofern sie nicht dem kleinen Kreis "herausragender Branchenstars" angehörten, so SPD und B 90/Grüne.

Auf der anderen Seite agierten auf der Seite der Verwerter neben kleinen und mittelständischen Firmen zunehmend Großunternehmen, die eine Vielfalt von Werknutzungsmöglichkeiten unter einem Dach organisierten. Diese bemühten sich um eine zeitlich und sachlich unbeschränkte Verwertung und sicherten sich auf diese Weise ein beachtlichen Anteil der Erlöse aus der Verwertung von Nebenrechten, häufig ohne angemessene Beteiligung der Urheber und Interpreten. So erhielten etwa freiberufliche literarische Übersetzer zumeist auch für schwierigste Texte nur kärgliche Pauschalhonorare, obwohl sie mit ihrer Arbeit erst die Grundlage für die auch wirtschaftliche erfolgreiche Verwertung fremdsprachiger Literatur schüfen. Freiberufliche Journalisten müssten teilweise Vertragsgestaltungen hinnehmen, nach denen mit einem einmaligen geringen Zeilen- beziehungsweise Bildhonorar zugleich pauschal jegliche urheberrechtliche Vergütung auch im elektronischen und interaktiven Bereich abgegolten sein sollen. Diese Praxis zu ändern, sei Ziel der vorgelegten Gesetzesinitiative, so die Abgeordneten.

In ihrer Antwort (14/6426) auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/4359) teilt die Bundesregierung mit, die gewählte Lösung zur Novellierung des Urheberrechts entspreche den Bedürfnissen der neuen Medien sowie der wünschenswerten internationalen Kooperation. Sie biete einen Ordnungsrahmen, der es den Vertragsparteien überlasse, selbst zu branchenspezifischen, angemessenen Absprachen zu kommen. Auf eine detaillierte Normierung des besonderen Urhebervertragsrechts habe man deshalb bewusst verzichtet. Dadurch werde auch die Gefahr vermieden, Vertragstypen gesetzlich zu regeln, die binnen kurzer Frist durch die "rasante technische Entwicklung" wieder überholt sein könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_182/06
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