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194/2001
Stand: 05.07.2001
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F.D.P. will "Positivliste" für verordnungsfähige Arzneimittel abschaffen

/Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die sogenannte "Positivliste" verordnungsfähiger Arzneimittel soll nach dem Willen der F.D.P. abgeschafft werden. In einem Antrag (14/6571) heißt es, die Liste solle abgeschafft werden, um die Versorgung der Patienten mit individuell wirksamen Arzneimitteln nicht zu gefährden. Außerdem müsse die pharmazeutische Industrie von den Unsicherheiten eines zweiten Zulassungsverfahrens neben der Zulassung durch das Institut für Arzneimittel und Medizinprodukten befreit werden. Nach Angaben der Abgeordneten sollen in dieser Positivliste Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen jeweils unter Berücksichtigung der Indikationen und Darreichungsformen aufgeführt werden. Zur Vorbereitung der Rechtsverordnung sei ein Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtet worden, dass seine Vorarbeiten nunmehr weitgehend abgeschlossen habe.

Nach Auffassung der Fraktion gehört eine Arzneimittelpositivliste zum "Arsenal einer dirigistischen Kostendämpfungspolitik". Sie stehe einer effektiven und effizienten Arzneimittelversorgung entgegen und sei ordnungs-, innovations- und industriepolitisch in höchstem Maße bedenklich. Sie gefährde die Arzneimittelforschung und Innovation neuer Produkte eklatant. Außerdem führe eine solche Liste nicht zu den erwartenden Einsparungen im Arzneimittelbereich. Die Behauptung, dass für mindestens sieben Milliarden DM umstrittene und wirkungslose Arzneimittel verordnet würden und deshalb durch eine Positivliste dieses Geld gespart werden könne, beruhe auf Angaben des Arzneiverordnungs-Reports und stelle eine private Autorenmeinung dar, schreiben die Parlamentarier.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_194/08
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