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206/2001
Stand: 20.07.2001
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1,98 Milliarden DM für Gemeinschaftsaufgabe in neuen Ländern bereitgestellt

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" der Europäischen Union hat der Bund für die neuen Länder und Berlin im Jahr2001 1,98 Milliarden DM bereitgestellt. Im Jahr 2000 betrug diese Summe noch 2,28 Milliarden DM, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (14/6713) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/6509). Der Ausnutzungsgrad des Bewilligungsrahmens habe bis 1994 bei weit unter 100 Prozent gelegen, ab dem Jahre 1995 aber meist 100 Prozent oder nur etwas weniger betragen. Für das laufende Jahr seien an die betroffenen Bundesländer insgesamt rund 40 Prozent der zugewiesenen Mittel abgeflossen. Die Regierung bezeichnet diesen Prozentsatz als "erfahrungsgemäß" normal. Sie gehe davon aus, dass die Mittel vollständig abgerufen werden, heißt es. Gefragt nach der unvollständigen Inanspruchnahme der Bundesmittel durch das Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 1991 bis 2000 erklärt die Regierung, die Gründe dafür lägen vor allem in Verzögerungen und/oder Reduzierungen von Investitionsvorhaben sowie im Ausfall von Großprojekten unter anderem im Tourismusbereich.

Die Exekutive spricht sich in der Antwort für die Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsausgabe aus. Diese stelle das zentrale Instrument der gezielten Investitionsförderung für den Umstrukturierungsprozess in den neuen Bundesländern dar. Außerdem biete sie einen Ordnungsrahmen für die regionale Wirtschaftsförderung in Bezug auf Fördergebiete, Förderhöchstgrenzen und Fördermodalitäten. Mit der Gemeinschaftsaufgabe werde sichergestellt, dass die Regionalpolitik systematisch, regelgebunden und einzelfallbezogen vorgenommen werde. Außerdem erlaube sie den neuen Ländern, ihren Interessen gegenüber der EU gebündelt zu vertreten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_206/02
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