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213/2001
Stand: 02.08.2001
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Botschaftsanhörungen sollen Ausreisepflicht von Ausländern klären

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Wenn die Staatsangehörigkeit von Ausreisepflichtigen nicht festgestellt werden kann oder Zweifel an einer behaupteten Staatsangehörigkeit bestehen, sind Botschaftsanhörungen ein geeignetes Mittel, dies zu klären, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6746) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6660). Es wird dargelegt, bei ausreisepflichtigen Ausländern handele es sich nicht um "Flüchtlinge", die die rechtlichen Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten bilde vielmehr angesichts der Verpflichtung zur Integration dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebender Ausländer einen zentralen Baustein glaubwürdiger Ausländerpolitik. Von Ausreisepflichtigen werde dagegen die eigene Herkunft und Identität vielfach verschleiert, um einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verlängern.

Der Antwort zufolge werden Ausweispapiere von Ausreisepflichtigen häufig versteckt oder vernichtet. Auch werde von den Betroffenen behauptet, Staatsangehörige eines Landes zu sein, in das aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Abschiebung erfolgt. Nach Angaben der Grenzschutzdirektion, die im Rahmen der Amtshilfe des Bundesinnenministeriums für die Länder bei der Passersatzbeschaffung tätig ist, haben Botschaftsanhörungen in Zusammenarbeit mit den Staaten Liberia, Nigeria, Sierra Leone, Sudan und Togo stattgefunden. So habe es im Jahr 2000 mit Liberia 227 gemeinsame Verfahren gegeben (428 im Vorjahr 1999), eine Zusammenarbeit mit Nigeria sei in 1.364 Fällen (217) erfolgt, mit Sierra Leone in 1.003 (747), mit dem Sudan in 317 (321) und mit Togo in 445 (450) Fällen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_213/05
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