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238/2001
Stand: 11.09.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Neubestimmung der Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaurechts von ehemals "breiten Schichten des Volkes" auf Haushalte mit Zahlungs- oder Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt beinhaltet nach Auffassung der Bundesregierung auch eine Eingrenzung der Anspruchsberechtigen. Haushalte mit Zahlungs- oder Zugangsschwierigkeiten seien nicht mit "breiten Schichten des Volkes" gleichzusetzen seien, teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/6872) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6823) mit. Die Einkommensgrenzen legten den Kreis der grundsätzlich Berechtigten fest, heißt es darin. Die im Gesetz festgelegte Mindestverpflichtung für Finanzhilfen des Bundes sei nicht vermindert worden, sondern unverändert geblieben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_238/05
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