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242/2001
Stand: 19.09.2001
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Stromerzeugung aus Kernenergie "geordnet beenden"

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zur "geordneten Beendigung" der Kernenergienutzung bei der gewerblichen Stromerzeugung einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/6890). Die Koalitionsfraktionen erklären, eine entsprechende Änderung der Vorschriften des Atomgesetzes sei wesentlicher Bestandteil einer Neuorientierung auf eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung. Bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs sei ein geordneter Betrieb sicherzustellen. Damit würden die "umstrittenen Änderungen durch die achte Atomgesetznovelle vom 6. Juli 1998" aufgehoben, in der noch von einer Förderung der Atomenergie die Rede war.

Gesetzlich ausgeschlossen werden mit der geplanten neuen Regelung Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen für neue Anlagen zur gewerblichen Nutzung von Kernenergie. Festgelegt würden gleichzeitig die Kriterien für das Erlöschen der Betriebserlaubnis bestehender Reaktoren, wenn bestimmte Elektrizitätsmengen erreicht sind. Geregelt werde zudem die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen auch nach einer Stillegung sowie eine Erhöhung der Deckungsvorsorge auf 2,5 Milliarden Euro zur Verbesserung des Opferschutzes. Verboten werden soll nach Ansicht der Fraktionen die Abgabe bestrahlter Brennelemente an Wiederaufarbeitungsanlagen vom 1. Juli 2005 an. Mit der im Gesetzentwurf angeführten Beschränkung der Entsorgung auf eine direkte Endlagerung an einem noch zu bestimmenden Standort wird die Abkehr vom Konzept einer zentralen Zwischenlagerung in Gorleben (Niedersachsen) und Ahaus (Nordrhein-Westfalen) bekräftigt. Danach wäre es Pflicht der Betreiber, standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten und zu nutzen.

Mit ausdrücklich geregelten Betreiberpflichten und Laufzeitregelungen will der Koalitionsentwurf "unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen vermeiden" und sicherstellen, dass eine Amortisation der Investitionen und ein angemessenner Gewinn erzielt werden kann. Auch soll damit die Weichenstellung für eine Umstrukturierung der Energiewirtschaft unterstützt und eine langfristige Planungssicherheit gewährleistet werden. Während der Vorlage zufolge für Bund und Länder keine oder nur geringfügige Haushaltsmehraufwendungen zu erwarten sind, könnten für die Betreiber von Atomanlagen Kosten durch die Pflicht zur Errichtung standortnaher Zwischenlager und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen zukommen. Diese könnten jedoch zum Teil durch Einsparungen beim Transportaufwand kompensiert werden. Auswirkungen auf das Preisniveau insbesondere für die Verbraucher seien nicht zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_242/01
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