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251/2001
Stand: 26.09.2001
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Von den Zielen des europäischen Stabilitätspaktes nicht abrücken

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Es gibt kein Abrücken vom Stabilitätspakt und den dort vereinbarten Zielen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6927) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/6869). Es gebe keinen Vorschlag für eine Änderung des Paktes oder eine Lockerung des Stabilitätskurses. Dies gelte sowohl für die Obergrenze des öffentlichen Defizits von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts als auch für mittelfristig vorgegebene Defizite, die dazu dienen sollen, "normale Konjunkturschwankungen zu bewältigen". Der Stabilitätspakt stelle die Defizitobergrenze in den Vordergrund, trage aber auch konjunkturellen Erfordernissen Rechnung. So gebe es im Pakt die vereinbarte Ausnahmeregelung für extreme Wachstumseinbrüche, heißt es in der Antwort. Die aktuellen Haushaltsdefizite könnten um das mittelfristige Ziel herum im Konjunkturverlauf schwanken. Vor diesem Hintergrund müsse das im letzten Stabilitätsprogramm vom Oktober 2000 genannte Defizit für dieses Jahr überprüft werden. Es zeichneten sich geringe, vorübergehende Defiziterhöhungen auf Grund konjunkturbedingter Steuermindereinnahmen oder Mehrausgaben für Deutschland ab. Diese bedeuteten aber eine Abkehr vom Stabilitätspakt. Ein "Hineinsparen in die Konjunkturschwäche" würde im Gegenteil eine rasche Rückkehr auf den vereinbarten "Defizitpfad" gefährden, so die Regierung. In Deutschland hätten neben der konjunkturellen Entwicklung Sondertatbestände wie die Steuerreform zu der sich abzeichnenden Defizitentwicklung geführt. Die Europäische Kommission habe vorgeschlagen, mögliche Abweichungen beim Defizit in diesem Jahr in den Jahren 2002 bis 2004 "linear" zu kompensieren. Die Regierung bleibt der Antwort zufolge bei ihrem Ziel, 2004 ein ausgeglichenes Ergebnis im öffentlichen Gesamthaushalt und 2006 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_251/07
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