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289/2001
Stand: 07.11.2001
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Auch Verfassungsschutz soll Auskunft über Telekommunikationsdaten erhalten

/Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen des Bundesrates sollen künftig auch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder auf Anfrage Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten erhalten dürfen. Die Länderkammer spricht sich deshalb dafür aus, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung (14/7008) um einen entsprechenden Passus zu ergänzen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Regierung (14/7258) hervor. Nach Ansicht des Bundesrates benötigen die Verfassungsschutzbehörden diese Daten dringend, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Auswirkungen dieser bisher fehlenden Rechtsgrundlage würden durch die Sicherheitslage nach den Terroranschlägen in den USA verschärft. Dies sei insbesondere der Fall, weil eine rückwirkende Auswertung solcher Verbindungsdaten im Vorfeld der Strafverfolgung auch bei tatsächlichen Anhaltspunkten für extremistische sicherheitsgefährdende Bestrebungen derzeit nicht zulässig sei. Kunden oder Dritten dürften diese Auskünfte nicht mitgeteilt werden, verlangt der Bundesrat. Berechtigten Belangen der Betroffenen werde durch eine Bezugnahme auf die strengen gesetzlichen Prüfungs- und Löschungsregelungen Rechnung getragen.

Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, sie stimme dem Vorstoß nicht zu. Sie prüfe aber derzeit, ob das Bundesverfassungsschutzgesetz unter anderem auch im Hinblick auf die Übermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten ergänzt werden solle. Sie werde gegebenenfalls im Zuge der Gesetzgebung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus entsprechende Vorschläge vorlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_289/02
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