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312/2001
Stand: 26.11.2001
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Experten begrüßen neue Rolle des Eisenbahn-Bundesamtes beim Netzzugang

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Die Sachverständigen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen begrüßen weitgehend das Vorhaben der Bundesregierung, wonach das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Zukunft gegen Diskriminierungen beim Zugang zum Schienennetz vorgehen soll. Dies geht aus den Stellungnahmen hervor, welche die Experten für die Anhörung am Montagnachmittag vorgelegt haben. Anlass für das Hearing ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6929). Reinhard Hennes vom Eisenbahn-Bundesamt bezeichnet die Regelung, dass seine Behörde die Durchsetzung des diskriminierungsfreien Zugangs nicht mehr vom Antrag eines Unternehmens abhängig machen, sondern jegliches diskriminierendes Verhalten von Amts wegen im Rahmen der Eisenbahnaufsicht untersagen soll, als "erhebliche Verbesserung". Viele Unternehmen seien bisher von einem förmlichen Antrag zurückgeschreckt, da sie in anderen Netzzugängen mit zusätzlichen Problemen rechneten und weitere Geschäftsbeziehungen zur Deutschen Bahn AG erhalten wollten. Ein Eingreifen des EBA führe zu einer generellen Lösung dieses Konflikts. Auch Martin Henke begrüßt im Namen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen die Pläne, die Antragserfordernis aufzugeben. Momentan bestehe die Gefahr, dass ein diskriminiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen nichts unternehme, weil es nachteilige Folgewirkungen fürchte.

Hans-Jürgen Ruppelt vom Bundeskartellamt fürchtet dagegen, dass die von der Regierung beabsichtigte Novelle zu einer Doppelzuständigkeit des Bundeskartellamts und des Eisenbahn-Bundesamtes bei der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs führt. Es sei fraglich, ob die Befugnisse des EBA ausgeweitet werden müssten, um den Zugang von Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Infrastruktureinrichtungen zu verbessern. Auf Grund der anvisierten Zuständigkeitsverteilung zwischen Kartellamt und EBA könne es zu Ineffizienzen kommen. Sinnvoller wäre es, die Kompetenzen des Bundeskartellamts bei der Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts im Eisenbahnsektor zu erweitern. Der Geschäftsführer der Connex-Regiobahn GmbH, Hans Leister, weist darauf hin, dass zu wenig Interessenten mit privatem Kapital sich als Unternehmer im Eisenbahnverkehrsmarkt betätigen wollen. Dies sei auch nicht verwunderlich, da die derzeitige Situation nicht berechenbar sei. Investitionen in ein Eisenbahnverkehrsunternehmen benötigten Berechenbarkeit der Rahmenbedingungen und Vertrauen in deren Beständigkeit für die nächsten 20 bis 30 Jahre, da dies der übliche Abschreibungszeitraum der Fahrzeuginvestitionen sei. Dieses Vertrauen sei derzeit nicht in ausreichendem Umfang da, weil man der Ernsthaftigkeit der Reformpolitik auch sieben Jahre nach der Bahnreform immer noch misstraue. Gerade einmal seit fünf Monaten bestehe Klarheit über das Trassenpreissystem, so der Sachverständige.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_312/03
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