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331/2001
Stand: 18.12.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Bei der Entscheidung über Rüstungsexporte und Rüstungskooperationen mit der Türkei berücksichtigt die Bundesregierung unter anderem sowohl die Menschenrechtslage als auch die NATO-Mitgliedschaft des Landes. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/7771) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7431) zur deutschen Beteiligung an der internationalen Rüstungsmesse "IDEF Türkei 2001" mit, die vom 27. bis 30. September in Ankara stattfand. Die Türkei werde im Rahmen der zwischen NATO-Staaten üblichen Amtshilfe bei der Beschaffung von Ersatzteilen und bei Dienstleistungen unterstützt. Sonst gebe es bilaterale Rüstungsvorhaben nur zwischen der deutschen und türkischen Industrie, wobei die Marine Schwerpunkt sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_331/05
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