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024/2002
Stand: 28.01.2002
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Ausgabenstruktur für die Energieforschung nicht "nennenswert" ändern

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant nicht, die Struktur der Ausgaben für die Energieforschung nennenswert zu ändern. Dies geht aus ihrer Antwort (14/8015) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7932) hervor. Die geplanten Aufwendungen für die Förderung der Energieforschung zur rationellen Energieanwendung werden sich nach Regierungsangaben im Zeitraum von 2002 bis 2005 voraussichtlich in vergleichbarer Höhe wie in den Vorjahren bewegen. Für dieses und nächstes Jahr stünden dem Bundeswirtschaftsministerium aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung zusätzliche Mittel von 82 Millionen € für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der umweltschonenden Energieversorgung zur Verfügung. Das Bundesumweltministerium verfüge im Zeitraum von 2001 bis 2003 über rund 32 Millionen € für die geothermische und solarthermische Stromerzeugung sowie für die ökologische Begleitforschung auf den Gebieten Windenergie, Brennstoffzellen und Biomasse. Der Haushaltsansatz für die Erforschung erneuerbarer und umweltschonender Energien sowie der rationellen Energienutzung liege einschließlich der Mittel aus zum Zukunftsinvestionsprogramm 2002 höher als in den Jahren 1998 bis 2000. Für die nukleare Energieforschung seien die Bundesaufwendungen seit 1998 rückläufig.

Mittel für die Förderung der Kernfusion würden im Bundeshaushalt ausschließlich im Wege der institutionellen Förderung an das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik und die Forschungszentren Jülich und Karlsruhe vergeben, heißt es weiter. Die dafür vorgesehenen Bundesmittel seien in diesem Jahr mit 112 Millionen € veranschlagt. Das sechste Forschungsrahmenprogramm der EU sieht den Angaben zufolge für nachhaltige Energiesysteme im Zeitraum von 2002 bis 2006 Mittel in Höhe von 810 Millionen € sowie für das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft 940 Millionen € vor, davon 750 Millionen € für die thermonukleare Fusionsforschung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_024/05
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