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064/2002
Stand: 12.03.2002
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Regierung will Nachweis abfallrechtlicher Bestimmungen vereinfachen

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/WOL) Mit einer Verordnung will die Regierung Bestimmungen im abfallrechtlichen Nachweisverfahren ändern (14/8461). Vorgesehen ist danach unter anderem, mit einer Klarstellung die Rücknahme von Erzeugnissen nach der Verpackungsverordnung zu regeln, durch eine generelle Anhebung der Schwellenwerte den Sammelentsorgungsnachweis für Altöle auszuweiten oder die derzeitige Deklarationsanalyse beim Entsorgungsnachweis durch Angaben zur Entstehung des jeweiligen Abfalls zu ersetzen. Vereinfacht werden soll auch die Entsorgung von Altautos durch den Ausschluss nicht gerechtfertigter formeller Anforderungen. Weitere Änderungen sehen die Abgrenzung bestimmter Nachweispflichten bei Klärschlamm, Bioabfall und Verpackungsabfall vor oder stehen im Zusammenhang mit der Verordnung zum Abfallverzeichnis und dem Konzept für Transportgenehmigung oder Abfallbewirtschaftung.

Die im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Oktober 1996 verabschiedeten Regelungen im abfallrechtlichen Nachweisverfahren haben sich laut Bundesregierung im Wesentlichen bewährt, obwohl es bis 1996 mit der bis dahin geltenden Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung kein Vorbild für die Nachweisregelung gegeben habe. Nach den nun fast vierjährigen Erfahrungen in der Praxis sollen mit Konkretisierungen und Änderungen im Detail vorrangig Erleichterungen und Abgrenzungen in bestimmten Anwendungsbereichen erreicht werden. Hinsichtlich der Kosten erwartet die Regierung für einzelne Bereiche Kostensenkungen und im Gesamtergebnis Kostenneutralität, da die vorgelegte Verordnung das Nachweisverfahren im Detail effektiver und einfacher ausgestalte und durch klarstellende Regelungen die Rechtssicherheit verbessere.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_064/05
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