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094/2002
Stand: 12.04.2002
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Contergan-Renten ab Juli um vier Prozent anheben

/Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Renten wegen Contergan-Schadensfällen zum 1. Juli um linear vier Prozent anheben. Dazu hat sie den Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (14/8733) vorgelegt. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der Kapitalisierung von Renten dahin gehend erweitert werden, dass die Rente nicht nur zum Erwerb von Grundbesitz, sondern auch zur "wirtschaftlichen Stärkung" eigenen Grundbesitzes sowie zur Wahrnehmung berechtigter wirtschaftlicher Interessen der Betroffenen ausgezahlt werden kann. Die Renten sind nach Regierungsangaben zuletzt zum 1. Juli 1997 um linear acht Prozent angehoben worden. Die Lebenshaltungskosten hätten sich vom Juli 1997 bis Mai 2001 um 5,87 Prozent erhöht. Für die Nettoeinkommen sei von Juli 1997 bis Ende Juni 2002 eine Steigerung von 1,62 Prozent errechnet worden. Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" gibt den Angaben zufolge den Leistungsberechtigten einen Anspruch auf Kapitalisierung ihrer Rente.

Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung seien zunächst aus den Kapitalisierungsmöglichkeiten für die Contergan-Geschädigten ausgeklammert worden, weil der Gesetzgeber einem möglichen Missbrauch der den behinderten Kindern persönlich zustehenden Leistungen durch deren Eltern vorbeugen wollte. Die Kapitalisierung der Rente soll nun auch etwa möglich sein, um Schulden auf Grund eines bereits erworbenen Wohneigentums oder dessen Modernisierung zu tilgen. Auch die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers soll künftig durch eine Rentenkapitalisierung finanziert werden können. Die Bundesregierung rechnet auf Grund der Gesetzesänderung mit Mehrausgaben von 266.000 Euro in diesem Jahr sowie von jährlich rund einer Million Euro ab 2003.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_094/02
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