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119/2002
Stand: 13.05.2002
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Verschärfung des Tierarzneimittelrechts überwiegend begrüßt

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)/

Berlin: (hib/STL) Verbände und Experten haben den Gesetzentwurf des Bundesrates (14/8613) zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften überwiegend begrüßt. Dies wurde am Montag bei der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft deutlich. Mit der Initiative soll der Missbrauch von Tierarzneimitteln durch strengere Auflagen spürbar eingeschränkt sowie das Eindringen gesundheitsgefährdender Substanzen in den Lebensmittelkreislauf eingedämmt werden.

Unterstützung erfuhr die Reform vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau. Es bestehe "dringender Handlungsbedarf", erklärte Sprecherin Anita Idel. So sei es richtig, die Abgabe von Antibiotika auf sieben Tage zu beschränken. Erforderlich sei auch, das Betreiben einer Hausapotheke durch den Tierarzt einer Erlaubnispflicht zu unterwerfen und diese Genehmigung bei Verstößen zu widerrufen. Aus Sicht Idels gehen die vorgesehenen Neuerungen jedoch nicht weit genug: "Es wird nicht sichergestellt, dass die Mengen an Tierarzneimitteln insgesamt reduziert werden". Positiv äußerte sich auch die Bundestierärztekammer: "Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz" - auch wenn es für die Tiermediziner manche Erschwernisse mit sich bringen werde. Ausdrücklich befürwortet die Kammer die Erlaubnispflicht für Hausapotheken, aus denen Mediziner Medikamente direkt an Tierhalter abgeben können. In diesem Sinne plädierte auch der Pharmakologe Manfred Kietzmann von der Tierärztlichen Hochschule Hannover für mehr Kontrolle. Es könne nicht angehen, dass Tiermediziner als eine Art "Arzneimittellieferant" fungierten und dann Bauern unbeschränkt allein über eine Therapie und damit über den Einsatz von Medikamenten entscheiden würden. In der Verbreitung dieser Wirkstoffe im Öko-Kreislauf und der damit verbundenen Zunahme antibiotikaresistenter Bakterien sieht Kietzmann ein "Damoklesschwert", das über der Gesundheit der Menschen schwebe. Für den Deutschen Bauernverband betonte Richard Bröcker, die missbräuchliche Abgabe von Tierarzneimitteln müsse drastisch reduziert werden. Allerdings sei zu bezweifeln, ob die ins Auge gefassten Gesetzesänderungen dieses Ziel erreichen: Die komplizierten Details berücksichtigten zu wenig die "landwirtschaftliche Praxis.

Weitreichende Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf formulierte Karl-Heinz Simon vom Bundesverband Praktischer Tierärzte. Die ganz große Mehrheit der Mediziner handele verantwortungsbewusst, nur wenige Ärzte begingen vorsätzliche Gesetzesverstöße. Mehr als 50 Prozent der Arzneien würden an Tiere verabreicht, die nie zu Nahrungsmitteln verarbeitet würden. Der Antibiotikaeinsatz in Futtermitteln sei in den vergangenen Jahren um über die Hälfte gesunken. Zu rigide Verbotsregeln, so Simon, provozierten auf der anderen Seite neue Gesetzesverstöße. Werde einem Tierarzt die Genehmigung zum Betrieb einer Hausapotheke entzogen, komme dies wegen der Zerstörung der wirtschaftlichen Basis einer Praxis de facto der Aberkennung der Approbation gleich - und dies sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Für eine Entschärfung der Kriterien für die Zuverlässigkeit, die Bedingung für die Erlaubnis zum Führen einer Hausapotheke ist, setzt sich auch die Bundestierärztekammer entschieden ein. Prinzipielle Kritik drückte Rainer Schneichel von der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz aus: Die avisierten Neuregelungen bedeuteten einen "Eingriff in den Kernbereich der tierärztlichen Tätigkeit".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_119/03
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