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122/2002
Stand: 15.05.2002
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Sachverständige halten die Pflegeversicherung für reformbedürftig

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Die soziale Pflegeversicherung ist in einigen Belangen reformbedürftig. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die Sachverständige für eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses vorgelegt haben, die am Mittwochnachmittag stattfindet. Nach Überzeugung des deutschen Caritasverbandes stehen einer Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Pflegequalität der Abbau von Leistungen im Weg. Gleichzeitig entstehe zusätzlicher Leistungsbedarf für neue Kreise von Pflegebedürftigen, denen infolge einer mangelhaften Finanzierungsgrundlage nicht nachgekommen werden könne. Hinzukomme ein Mangel an ausreichendem Pflegepersonal. Die demografische Entwicklung werde in den nächsten Jahren das Finanzierungsgefüge dieses Pfeilers der Sozialversicherung weiter bedrohen. Anlass für das Hearing ist ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/8864), ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/8364) und ein Antrag der PDS (14/6327).

Bei einer "unverzichtbaren Reform" der gesetzlichen Pflegeversicherung ist aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände die Rentenreform aus dem Jahre 2001 zum Vorbild zu nehmen. Umlagefinanzierte Leistungen sollten sich auf eine Basissicherung konzentrieren und gleichzeitig eine individuelle kapitalgedeckte Risikovorsorge ausgebaut werden. So könne ein modernes und zukunftssicheres Mischsystem sowohl bei der Finanzierung als auch im Hinblick auf die staatlichen und privaten Verantwortlichkeiten entstehen. Nach Meinung des Verbandes dürften neue Leistungsformen oder Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung nur umgesetzt werden, wenn sie im Ergebnis zu keiner finanziellen Mehrbelastung führten. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte ist die Versorgung Pflegebedürftiger auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe des Sozialstaates. Die solidarische Versorgung der Betroffenen stelle dafür ein unverzichtbares Fundament dar, um dieser elementaren Aufgabe gerecht zu werden. Die Pflegeversicherung müsse zu einer umfassenden Versorgungsstruktur ausgebaut werden. Grundproblematisch sei, dass sie nur als Teilleistungssystem eingeführt worden sei, das lediglich die Grundsicherung der Bedürftigen gewährleiste. Dieses habe Versorgungslücken zur Folge, so dass die Versicherung weder den gegenwärtigen noch den künftigen Herausforderungen gewachsen sei. In einem ersten Schritt müsse der Pflegebedürftigkeitsbegriff umfassend ausgestaltet werden, heißt es in der Stellungnahme.

Eine ungeklärte Schnittstellenproblematik der Pflegeversicherung zur Krankenversicherung macht der Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege aus. Dies sei einer der Gründe für Leistungs- und Kostenverschiebungen zu Lasten der Pflegeversicherung. Daraus entstehe ein Defizit an Leistungen, auf die der Versicherte Anspruch habe. Der Verband macht ebenfalls ein bedrohliches Ausmaß der Berufsflucht qualifizierter Kräfte aus. Die Ursachen hierfür lägen in der geringen Vergütung der Pflegeleistung durch die Kostenträger. Angesichts der umfassenden Belastung und Verantwortung würden die professionell Pflegenden keineswegs angemessen bezahlt. Der Einzelsachverständige Professor Gerhard Naegele betrachtete das unlängst verabschiedete Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz kritisch. Auch im Rahmen dieser Novelle sei der enge Begriff der Pflegebedürftigkeit bestehen geblieben. Er hätte anstelle einer einseitigen Konzentration auf eine Erweiterung des Leistungskataloges neu gefasst werden sollen. Kritisch bemerkte der Experte, dass Menschen mit demenziellen Erkrankungen weiterhin keine Leistungen erhielten, wenn sie bislang noch nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind, trotzdem aber einen hohen Bedarf im Bereich allgemeiner Betreuung und Beaufsichtígung hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_122/05
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