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147/2002
Stand: 06.06.2002
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Kein Amtsankläger auf Bundesebene

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Auf Bundesebene wird es keinen Amtsankläger geben. Einen entsprechenden Antrag der PDS-Fraktion (14/7227) lehnte der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag mit großer Mehrheit ab. Dafür stimmten lediglich die Antragsteller. Nach dem Willen der PDS sollte das Amt eines Amtsanklägers oder Amtsanklägerin geschaffen werden, um die Vergeudung öffentlicher Mittel "wirkungsvoll" zu bekämpfen. Er sollte dafür sorgen, dass den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in allen Bereichen der Verwaltung Geltung verschafft werde. Gleichzeitig sollten auch die Bundesländer verpflichtet werden, ein entsprechendes Amt zu schaffen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder nannte dies eine "populistische Forderung". Sie wiesen daraufhin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Wirtschaftlichkeit Arbeit der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sei. Die PDS betonte, dass nur bei einer Verbesserung der Ausgabenmoral, sich auch die Steuermoral der Bürgerinnen und Bürger verbessern werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_147/03
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