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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Regierung: Beiträge an die Regulierungsbehörde keine Marktzutrittsschranken

/Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Befürchtung des Bundesrates zurückgewiesen, die geplante Erhebung von Beiträgen bei den Anbietern auf dem Telekommunikationsmarkt an die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation könnte "markthemmende Zutrittsschranken" schaffen. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung (14/9237) zur Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (14/9194) hervor. Mit dem Entwurf will die Regierung ab 1. Dezember auch bei Ortsgesprächen die Betreiberauswahl (Call-by-Call) und die Betreibervorauswahl (Preselection) zulassen. Ziel der Beitragsregelung sei es, so die Regierung, den für die Regulierung erforderlichen Aufwand der bundeseigenen Behörde zu decken. Sie sei streng kostenorientiert und auch durch EU-Recht vorgegeben. Mit der Orientierung am Umsatz werde eine gerechte Beitragsbelastung angestrebt, um so kleinere und mittlere Unternehmen nicht ungerechtfertigt zu belasten.

Im Übrigen stimmt die Regierung der Einschätzung des Bundesrates zu, dass ein Entgeltregulierungskonzept erforderlich ist, welches die Wechselwirkung von regulierten Entgelten bei den Teilnehmeranschlüssen, den Zusammenschaltungen und bei den Endkunden berücksichtigt. Den unterschiedlichen Geschäftsmodellen im Telekommunikationssektor, nämlich dem Teilnehmernetzbetrieb mit Hilfe eigener Infrastruktur, dem Verbindungsnetzbetrieb oder dem Wiederverkauf müsse Rechnung betragen werden, heißt es in der Gegenäußerung. Gesetzliche Vorgaben könnten nur sehr allgemein möglich sein. Sie könnten allerdings durch abgestufte Regelungen in Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt werden, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/14
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