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164/2002
Stand: 21.06.2002
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Regierung plant Programm zur Förderung tiergerechter Haltungsverfahren

/Verbraucherschutz/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Um der Umstellung von der Käfighaltung von Legehennen auf andere Haltungsformen einen besonderen Impuls zu geben, will die Regierung ergänzend zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ein gesondertes Programm auflegen. In der Antwort der Regierung (14/9461) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/8072) heißt es, bereits ab dem laufenden Jahr sollten Legehennen haltende Betriebe einen Anreiz bekommen, vor Ablauf der Übergangsfrist der neuen Legehennenhaltungsverordnung für ihre Anlagen die baulichen technischen Voraussetzungen zu schaffen, um künftige gesetzliche Anforderungen tiergerechter Haltungsverfahren zu erfüllen. Dem AFP-Programm stünden für das laufende Haushaltsjahr rund 12,8 Millionen Euro zur Verfügung, schreibt die Exekutive weiter. Damit würden Maßnahmen von wirtschaftlichen Betrieben gefördert, die zur Verbesserung der Umwelt, des Tierschutzes und der Tierhygiene beitragen. Laut Antwort wurden im Jahre 2000 rund 35,6 Millionen Legehennen in Käfigbatterien gehalten. Die Höhe der Investitionskosten für die Neuerungen hingen von der Zahl der Ställe und Quadratmeter und von der jeweils gewährten Art der Haltung, vom Verlauf der Investitionen und von der technischen Entwicklung ab.

Den Angaben zufolge hat sich die steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum 1998 mit Wirkung der bis 2005 beschlossenen Gesetzesmaßnahmen in den unteren Gewinnklassen bis 25 565 Euro leicht erhöht, während sie in den übrigen Gewinnklassen gesunken ist. Zur Ökosteuer heißt es, die durchschnittliche Belastung von Betrieben sei in den neuen Bundesländern bei Betriebsgrößen von 41 bis 467 Hektar deutlich höher. Während die Betriebe in den alten Ländern im Jahr 2001 mit durchschnittlich 317 Euro Ökosteuer belastet worden seien, seien für die Unternehmen in den neuen Ländern 1 539 Euro angefallen. Regierungsangaben zufolge wird die stufenweise Anhebung des Grundfreibetrags bei gleichzeitiger schrittweiser Absenkung des Eingangssteuersatzes die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im kommenden Jahr bis 2005 nachhaltig entlasten. Auch das seit Anfang dieses Jahres in Kraft gesetzte Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz entlaste insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe steuerlich. Damit helfe die Regierung auch den innovativen mittelständigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sich künftig am Markt zu behaupten.

Die Exekutive führt in der Antwort aus, ihre Ziele, die Landwirtschaft stärker als bislang an den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prinzipien der Nachhaltigkeit auszurichten und die gemeinsame Agrarpolitik der EU stärker am Markt zu orientieren, würden von vielen Verbrauchern unterstützt. Diese Politik berücksichtige die natürlichen Stoffkreisläufe, leiste einen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und schone die natürlichen Ressourcen. Nach Überzeugung der Regierung müssen Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zum weltweit anerkannten Marktzeichen europäischer Lebensmittelerzeugung werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_164/04
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