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257/2002
Stand: 29.11.2002
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Bundesrat spricht sich gegen freiwillige nationale Modulation aus

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Der Bundesrat hält die geplante Einführung einer freiwilligen nationalen Modulation zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2003 wegen der hohen Kosten und des enormen Verwaltungsaufwandes bei der derzeitigen Haushaltslage für nicht vertretbar. Zur Erläuterung verweist die Länderkammer auf die EU-Kommission, die ohnehin vorgeschlagen habe, ab 2004 eine EU-weite, obligatorische Modulation einzuführen. Der Bundesrat legt deshalb einen Gesetzentwurf (15/108) zur Aufhebung des Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz) vor. Das Modulationsgesetz sehe im Wesentlichen vor, die EU-Direktzahlungen an die Landwirte um zwei Prozent zur kürzen und die eingesparten Mittel für Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes zu verwenden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass alle anderen Mitgliedstaaten entweder noch keine Modulation eingeführt oder sie wieder eingestellt haben, weil eine Umsetzung nicht durchführbar war.

Dem widerspricht die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Lediglich Frankreich habe sein sehr kompliziertes Modell nach dem Regierungswechsel vorläufig ausgesetzt, in Großbritannien werde das Instrument dagegen weiterhin genutzt. Ziel der Modulation sei eine verstärkte Förderung der ländlichen Räume sowie einer umweltverträglichen und nachhaltigen Landwirtschaft im Rahmen einer schrittweisen Umgestaltung des derzeitigen Fördersystems. Mit der Einführung setze Deutschland auch ein positives Signal für die erforderliche Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Nach Aussage der Bundesregierung ist es möglich, dass die freiwillige nationale Modulation für mehrere Jahre Anwendung findet. Schließlich sei die Umsetzung durch die Herausnahme der so genannten kleinen Beihilfen (Hopfen, Stärke, Saatgut und Tabak) mit vertretbarem Aufwand möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_257/01
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