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003/2003
Stand: 07.01.2003
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Ökosteuer soll in diesem Jahr 18,8 Milliarden Euro einbringen

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung schätzt das Aufkommen aus der Ökosteuer in diesem Jahr auf 18,8 Milliarden Euro. Für das Haushaltsjahr 2002 wird mit 14,6 Milliarden Euro gerechnet, teilt sie in ihrer Antwort (15/242) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/112) zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform mit. Das Aufkommen im Jahr 2001 beziffert die Regierung mit 11,8 Milliarden Euro, im Jahr 2000 mit 8,8 Milliarden Euro und im Jahr 1999 mit 4,3 Milliarden Euro. Ohne die aus dem Aufkommen der Ökosteuer finanzierten Bundesmittel zu Gunsten der gesetzlichen Rentenversicherung hätte der Beitragssatz zur Rentenversicherung in diesem Jahr um 1,7 Prozent angehoben werden müssen, heißt es in der Antwort. Im Jahr 2002 hätte die erforderliche Anhebung 1,5 Prozent, 2001 1,3 Prozent, 2000 1 Prozent und 1999 0,6 Prozent betragen. Die Regierung erinnert daran, dass der Beitragssatz zum 1. April 1999, dem Beginn der Erhebung der Ökosteuer, von 20,3 Prozent auf 19,5 Prozent gesenkt worden war.

Das Ökosteueraufkommen aus der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau wird für 2003 auf 562 Millionen Euro geschätzt. Dabei sei der vorgesehene Abbau der Steuerbegünstigung von 80 Prozent auf 40 Prozent der Ökosteuerregelsätze sowie die Erhöhung der Steuersätze auf Heizgase mit 40 Millionen Euro veranschlagt worden. Von der Absenkung der Lohnnebenkosten, im Jahr 2003 36 Millionen Euro, profitierten die landwirtschaftlichen Betriebe zu 85 Prozent und die Gartenbaubetriebe zu 15 Prozent, betont die Regierung. Aus den verfügbaren Statistiken könne eine Mehrbelastung des Unterglasgartenbaus durch die Erhöhung der Mineralölsteuer für Erdgas von 3,47 Euro auf 5,50 Euro je Megawattstunde und für Flüssiggas von 38,34 Euro auf 60,60 Euro je 1000 Kilogramm nicht abgeleitet werden, stellt die Regierung fest. Es sei jedoch zu erwarten, dass vor allem der Unterglasgartenbau 2003 und 2004 durch die Steuererhöhungen nur geringfügig stärker belastet wird, weil die Vergütungssätze für diesen Bereich weitestgehend an die Steuererhöhungen angepasst worden seien. Der künftige Steuersatz für Erdgas liege mit 5,50 Euro je Megawattstunde immer noch etwas niedriger als der von leichtem Heizöl, auch um dem geringeren Kohlendioxidausstoß des Heizöls Rechnung zu tragen, heißt es in der Antwort. Im Übrigen prüfe die Bundesregierung derzeit noch, ob die Verringerung der befristeten Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, bis zum 31. Dezember 2020 der EU-Kommission vorgelegt werden muss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_003/03
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