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029/2003
Stand: 10.02.2003
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Bundesrat will Kriegsgefangene aus ehemaliger DDR entschädigen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAP) Der Bundesrat will einem Gesetzentwurf (15/407) zufolge Kriegsgefangene und Zivilinternierte des Zweiten Weltkrieges, die nach ihrer Gefangenschaft in die ehemalige DDR zurückgekehrt sind, einmalig finanziell entschädigen. Dem Entwurf zufolge sei eine Orientierung an dem so genannten Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geplant. Nach dieser Regelung hatten ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte, die bis Ende 1961 ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik bzw. Berlin (West) hatten, einen Anspruch auf Entschädigung, gestaffelt nach der Dauer der Gefangenschaft. Die Zahlungen seien Geste der Anerkennung ihres Leidens und ein Symbol der Wiedergutmachung gewesen, heißt es. Es sei wichtig, so die Länderkammer, nach der staatlichen Einheit Deutschlands nun auch eine Vollendung der inneren Einheit anzustreben.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eine derartige Regelung vollständig ab. Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolge ein anderes Ziel als das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und könne daher nicht uneingeschränkt übertragen werden, heißt es. Dieses hatte die Funktion, den Heimkehrern eine finanzielle Grundlage für die Eingliederung in die Gesellschaft zu verschaffen, so die Regierung. Dem Entwurf stehe entgegen, dass in der Zwischenzeit auch in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone mehr als 45 Jahre vergangen wären. Die Betroffenen seien eingegliedert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_029/04
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