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051/2003
Stand: 10.03.2003
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Experten sind unterschiedlicher Auffassung zum Thema Ladenschlussgesetz

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich beurteilen Experten und Sachverständige Initiativen zur Änderung des Ladenschlussgesetzes. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung waren neben einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen (15/396) auch ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes (15/106) sowie ein Antrag der Unionsfraktion zur Modernisierung des Ladenschlussgesetzes (15/193). Während der Entwurf der Regierung die Ausweitung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr auch auf den Samstag zum Ziel hat, sehen die Vorlagen der Oppositionsfraktionen eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen vor.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG) begrüßte die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen nachdrücklich. Die Änderung sei geeignet, zusätzliche Impulse für eine wirtschaftliche Belebung im Einzelhandel zu setzen. Die Entwicklung habe gezeigt, dass der Samstag im Käuferverhalten deutlich an Bedeutung gewinne und sich der Kundenverkehr zunehmend auf die spätere Tageszeit verlagere. Einer vollständigen Aufhebung der Ladenschlusszeiten stehe man jedoch kritisch gegenüber. Wie auch der Deutsche Städtebund schlägt der Handelsverband BAG daher eine räumlich differenzierte Regelung der Ladenöffnungszeiten zwischen Läden in innerstädtischen Zentren und denen auf der "grünen Wiese" vor. Dagegen wendete sich allerdings der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Folge eines solchen Eingriffes in die unternehmerische Freiheit wäre die Schaffung einer Zweiklassengesellschaft im Einzelhandel. Professor Ullrich Mückenberger von der Universität für Wirtschaft und Politik in Hamburg stellte in seinen Betrachtungen die Aspekte der Belebung der Innenstädte und der Zeitsouveränität der Bevölkerung in den Vordergrund. Zur Modernisierung des Ladenschlussgesetzes schlug er die Schaffung "Lokaler Zeitpakte" vor. Dazu müsse es eine "Experimentierklausel" im Gesetz geben, die eine alltagsnahe Verständigung über Öffnungszeiten im kommunalen Bereich möglich mache. Aus verfassungsrechtlicher Sicht "nicht nur erlaubt sondern geboten" ist die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes als Ganzes nach Ansicht von Professor Friedhelm Hufen von der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Fragen des Arbeitnehmerschutzes und des Feiertagsschutzes müssten in das Arbeitsschutzgesetz und in die Feiertagsgesetze der Länder verlagert werden. Die Dienstleistunggewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnen jegliche Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab. Die vorliegenden Entwürfe verschlechterten den Arbeitsschutzcharakter an zentraler Stelle und stellten keinen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten und der Verbraucher her. Ver.di wandte sich gegen eine "Rund um die Uhr" Gesellschaft, die wirtschaftliche Interessen über die berechtigten Interessen der Einzelhandelsbeschäftigten stelle. Ebenfalls abgelehnt wurde die Novellierung seitens der Katholischen Arbeitnehmerbewegung und des Bundesverbandes Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen. Das hohe Gut des freien Wochenendes für Familien, soziale Gruppen und für das Gemeinwesen werde damit aufgegeben. Vor zu großen Erwartungen hinsichtlich eines deutlichen Zuwachses an Vollzeitarbeitsstellen im Einzelhandel warnte Uwe Täger vom Ifo-Institut München. Es werde sich vielmehr der Trend zu vermehrter Teilzeitbeschäftigung bestätigen, prognostizierte der Experte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_051/02
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