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076/2003
Stand: 08.04.2003
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Lehrlinge ab 16 Jahren bis Mitternacht arbeiten lassen

Tourismus/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP will das Jugendarbeitsschutzgesetz dahin gehend ändern, dass jugendliche Auszubildende über 16 Jahre bis 24 Uhr statt wie bisher nur bis 22 Uhr beschäftigt werden können. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15(756) eingebracht. Die Fraktion erhofft sich damit bessere Möglichkeiten für Haupt- und Realschüler für eine Ausbildung im Gaststätten- und Schaustellergewerbe. Die früheren Reifeprozesse und veränderten persönlichen Nachtruhezeiten der über 16-Jährigen ließen diese punktuelle Lockerung der Vorschriften zu, ohne dass der notwendige Schutz der arbeitenden Jugendlichen gefährdet würde. Bisher würden in der Gastronomie und Hotellerie bevorzugt Abiturienten eingestellt, da diese in der Regel älter als 18 Jahre seien und nicht den Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterlägen, so die Liberalen. Jugendliche dürften im Alter von 16 Jahren schon heute allein öffentliche Tanzveranstaltungen und Gaststätten bis Mitternacht besuchen. Sie seien auch ansonsten weit über die allgemeine Nachtruhegrenze von 20 Uhr im öffentlichen Leben aktiv.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_076/05
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