"Keine Verteuerung durch Mitarbeiterübernahme von Insolvenzunternehmen"
Berlin: (hib/ARO) Die vorgeschriebene Übernahme aller Mitarbeiter bei einer Unternehmensübernahme erschwert bzw. verteuert die Sanierung nicht. Als Ausgleich für diese Regelung sehen die arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung eine Reihe von Bestimmungen vor, um der besonderen Situation Rechnung zu tragen. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/862) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/782). So betrage zum Beispiel die Kündigungsfrist bei Insolvenzen höchstens drei Monate. Weiter heißt es, die Steuerpflicht von Sanierungsgewinnen behindere die Sanierung von Unternehmen. Aus diesem Grund seien durch das Bundesministerium für Finanzen Regelungen getroffen worden, die im Ergebnis Sanierungsgewinne steuerfrei belassen. Demnach solle die Steuer auf Sanierungsgewinne mit dem Ziel des endgültigen Erlasses ab Fälligkeit gestundet werden, so dass die Sanierungsgewinne letztendlich steuerfrei bleiben, schreibt die Regierung.