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096/2003
Stand: 08.05.2003
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Regierung will Kriegsdienstverweigerungsrecht novellieren

Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung will die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen neu regeln. Ein entprechender Gesetzentwurf (15/908) sieht ein einheitliches Verfahren vor, das für alle Antragstellerinnen und Antragsteller gelten und vom Bundesamt für den Zivildienst durchgeführt werden soll. Gleichzeitig sollen die Auschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung entfallen. Ein Führungszeugnis muss nach Plänen der Regierung künftig nicht mehr vorgelegt werden. Das geltende Kriegsdienstverweigerungsrecht sieht noch unterschiedliche Anerkennungsverfahren vor. So entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst über Anträge ungedienter Wehrpflichtiger, die weder einberufen noch schriftlich benachrichtigt worden sind, dass sie als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden können. Für Soldaten, gediente Werhpflichtige und ungediente Wehrpflichtige sind hingegen Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung zuständig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_096/05
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