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100/2003
Stand: 13.05.2003
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EU-Richtlinie zur Verbrennung von Abfällen umsetzen

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/RAB) Vorgaben einer EU-Richtlinie zur Verbrennung von Abfällen sollen in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Regierung hat eine entsprechende Verordnung (15/947) vorgelegt, mit der immissionsmindernde Anforderungen an Anlagen, die Abfälle verbrennen oder mitverbrennen, angeglichen werden sollen. Damit bezweckt die Regierung nach eigenen Angaben die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen und ähnlich brennbaren Stoffen in Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen. Den Angaben zufolge hat die Regierung Änderungsmaßgaben des Bundesrates unverändert in die Verordnung übernommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_100/03
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