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114/2003
Stand: 27.05.2003
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"Protokoll gegen den Einsatz von Kindersoldaten umgehend ratifizieren"

Entwicklungszusammenarbeit/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Das "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" soll die Bundesregierung umgehend an den Deutschen Bundestag zur Ratifizierung weiterleiten. Dies fordert die Fraktion der CDU/CSU in einem Antrag (15/1016). Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) habe am 6. September 2000 das von der UN-Vollversammlung im Mai 2000 verkündete Gesamtübereinkommen über die Rechte des Kindes - vorgelegt als "Fakultativprotokoll" - unterzeichnet. Bis heute habe die Regierung das Abkommen aber nicht zur Ratifizierung an den Bundestag weitergeleitet. Der Grund liege im inhaltlich bislang nicht gelösten Konflikt zweier Bundesressorts. Während das Justizministerium die Volljährigkeit und damit ein Mindestalter von 18 Jahren für die Rekrutierung vorschreibe, bestehe das Verteidigungsministerium auf einem Mindestalter von 17 Jahren, um jüngere Männer zu erreichen, die sonst zum Bundesgrenzschutz gehen würden.

Das Fakultativprotokoll der Vereinten Nationen gründet sich auf Schätzungen, wonach mehr als 300 000 Kinder in mehr als 30 Ländern als gewaltsam rekrutierte Kindersoldaten in Streitkräften und bewaffneten Oppositionsgruppen im Einsatz sind. Weitere mehrere Hunderttausend Kinder seien in Regierungsarmeen, Paramilitärs, Milizen und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen gewaltsam rekrutiert. Der Grund für diese erschreckende Entwicklung liege in der neuen Kriegsstrategie vieler Kriegsparteien, vor allem in Entwicklungsländern. Neben einer insgesamt eklatanten Missachtung von Rekrutierungsregeln sei eine wachsende Anzahl von innerstaatlichen bewaffneten Konflikten zu beobachten, in denen "die Grundregeln herkömmlicher Kriegsführung systematisch verletzt" würden.

Die Union führt aus, die Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag könne eine Vorbildfunktion für die internationale Ratifizierung haben. Zu prüfen sei dabei aber auch eine UN-Regelung, die bislang vorsieht, dass bereits 15-Jährigen eine Teilnahme an Feindseligkeiten als Soldaten er- laubt wird. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten sollen Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden, Maßnahmen zu fördern, die sich mit der Problematik der Kindersoldaten beschäftigen. Zu beobachten sei unter anderem die Lage von Kindern in Gebieten mit innerstaatlichen Konflikten. Es müsse sichergestellt werden, dass Länder, die Kindersoldaten rekrutieren, keine Entwicklungsgelder der Bundesrepublik Deutschland, der EU oder anderer internationaler Organisationen mit deutscher Mitgliedschaft erhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_114/01
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