Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamten und Pensionären erhöhen
Berlin: (hib/VOM) Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Pensionäre sollen in diesem und im nächsten Jahr um insgesamt 4,4 Prozent angehoben werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 (15/1186) vorgelegt. Er enthält die "inhalts- und wirkungsgleiche" Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst. Die Bezüge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 sind am 1. April um 2,4 Prozent erhöht worden sind. Zum 1. Juli werden sie für die übrigen Besoldungsgruppen mit Ausnahme von B 11 ebenfalls um 2,4 Prozent angehoben. Für jeweils alle Besoldungsgruppen mit Ausnahme von B 11 werden die Bezüge zum 1. April 2004 und zum 1. August 2004 um jeweils ein Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass die Erhöhung gegenüber dem Tarifabschluss um drei Monate verschoben wurde. Durch den im Versorgungsänderungsgesetz 2001 geregelten geringeren Anstieg der Versorgungsbezüge betragen hier die Erhöhungen rund 1,86 Prozent in diesem Jahr und rund 0,46 Prozent 2004. Die Hälfte der dadurch erzielten Einsparungen soll den Versorgungsrücklagen in Bund und Ländern zugute kommen. Hinzu kommen Einmalzahlungen für Beamten und Pensionäre mit Ausnahme der Besoldungsgruppe B 11 in diesem Jahr in Höhe von 7,5 Prozent der Bezüge des Monats März 2003, maximal 185 Euro, und im kommenden Jahr in Höhe von 50 Euro. Pensionäre erhalten die Einmalzahlungen anteilig entsprechend dem erreichten Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen für die Hinterbliebenenversorgung. In den neuen Ländern wurde vorgesehen, den Bemessungssatz für Bezügeempfänger zum 1. Januar dieses Jahres auf 91 Prozent und zum 1. Januar 2004 auf 92,5 Prozent des westdeutschen Niveaus anzuheben. In dem Entwurf festgeschrieben ist ferner die weitere Angleichung des Bemessungssatzes bis spätestens Ende 2007 für die Besoldungsgruppen bis A 9 und bis Ende 2009 für alle übrigen Besoldungsgruppen. Das Weihnachtsgeld soll weiterhin auf dem Niveau von 1993 verbleiben. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppe B 11 sollen in diesem und im nächsten Jahr aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen "Nullrunde" für die Mitglieder der Bundesregierung sowie für die parlamentarischen und beamteten Staatssekretäre nicht verändert werden. Für den Bund (ohne Post und Bahn) werden bis Ende 2004 Mehrkosten von rund 850 Millionen Euro entstehen, für Länder und Gemeinden im gleichen Zeitraum Mehrkosten von rund 4 Milliarden Euro, wie in dem Gesetzentwurf dargelegt wird. Der Versorgungsrücklage müssen danach für den Bund bis Ende 2004 42 Millionen Euro und für die Länder und Gemeinden 141 Millionen Euro zusätzlich zugeführt werden.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, mit der Verschiebung der Bezügeerhöhungen um drei Monate würden die unterschiedlichen finanziellen Verhältnisse in den meisten Ländern nicht ausreichend berücksichtigt. Er schlägt daher vor, die Erhöhung um bis zu drei weitere Monate hinausschieben zu können. Auch sollten die Länder die Verschiebung nach sozialen Gesichtspunkten staffeln können, so dass nicht alle Besoldungsempfänger gleichzeitig davon betroffen werden. Der Bundesrat tritt ferner dafür ein, dass die erhöhten Zahlungen zurückgefordert werden können, wenn ein Land von der Öffnungsklausel Gebrauch macht und die Bezügeanpassung in diesem Jahr verschiebt. Ein solcher Vorbehalt sollte jedoch bis Ende 2003 befristet werden. Zum Altersteilzeitzuschlag, der nur gewährt werden soll, wenn die Altersteilzeit mindestens die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit beträgt, befürwortet der Bundesrat, dass aus Kostengründen auch eine geringere als die halbe Arbeitszeit nicht ausgeschlossen wird.