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148/2003
Stand: 02.07.2003
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Novellierung der Verpackungsordnung wird unterschiedlich bewertet

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich beurteilten Experten und Sachverständige den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (15/1179). Das wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag deutlich. Ziel der Änderungsverordnung ist es, die bisherige Regelung für Handel und Verbraucher verständlicher und praktikabler zu machen und mehr Investitionssicherheit für die Getränkebranche zu schaffen. Außerdem sollen in die Änderungsverordnung neue Erkenntnisse aus der Ökobilanz-Forschung einfließen.

Zustimmung gab es vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.). Die Lenkungswirkung in Richtung Mehrweg sei seit Einführung der Pfandpflicht deutlich eingetreten, das "Littering" durch Einweg-Getränkeverpackungen um etwa 80 Prozent zurückgegangen. Zur Beurteilung der ökologischen Vorteilhaftigkeit seien als Referenz-System für neu zu erstellende Ökobilanzen optimierte Mehrweg-Systeme zu wählen. Der BUND unterstützt deshalb das in der Begründung vorgeschlagene Verfahren. Nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie ist die von der Bundesregierung vorgelegte "kleine Novelle" nur mit Änderungsregelungen zur Pfandpflicht von Einweg-Getränkeverpackungen viel zu kurz gegriffen. Nachdem im letzten Jahrzehnt drastische Einsparungen bei Verpackungsmaterialien und große technologische Fortschritte bei der Verwertung erzielt worden sind, sei nunmehr eine umfassende, "große Novelle" der Verpackungsverordnung, die ökologischen, ökonomischen und EU-rechtlichen Belangen gleichermaßen Rechnung trägt, notwendig und geboten. Der Experte Andreas Bauer von der Unternehmensberatung Roland Berger & Partner GmbH in München, bezeichnete die in der Novelle vorgeschlagenen Lösungen als "ökonomisch nicht sinnvoll". Es würde ein inakzeptabler Flickenteppich von Regelungen geschaffen, der die Rechtsunsicherheit weiterführe und einen weiteren massiven Arbeitsplatzabbau zur Folge hätte. Professor Bernhard Gallenkemper von der Fachhochschule Münster kritisierte aus der Sicht der Abfallwirtschaft die vorhandenen Parallelsysteme für die Rückführung. Dies verursache höhere volkswirtschaftliche Kosten. Zu weiterer Verunsicherung und Wettbewerbsverzerrung kommt es nach Meinung von Rechtsanwalt Klaus-Peter Martens durch die Ausnahmen bei der Zwangspfandregelung. Er sprach sich für Marktregulierungen an Stelle staatlicher Regulierungen aus.

Die Ball Packaging Europe Holding GmbH & Co. KG, ein Getränkedosenhersteller, begrüßte, dass es zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung einen weitgehenden Konsens gibt, diese grundlegend zu überarbeiten. Für "nicht zielführend" halte man es daher, jetzt in einer so genannten. "kleinen Novelle" diesem Prozess vorzugreifen und irreversible Fakten zu schaffen. Als "Erfolgsstory" sieht der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien die Einführung des Zwangspfandes. Das Pfand wirke eindeutig pro Mehrweg. So habe sich der Mehrweganteil bei Bier von 70,9 auf 90,9 Prozent erhöht. Dies führe zu positiven Arbeitsmarkteffekten. Die Privaten Brauereien begrüßten die Novelle, da damit auch Rechtssicherheit geschaffen werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_148/06
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