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173/2003
Stand: 14.08.2003
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Bundesrat legt "Soforthilfegesetz" für die Gemeinden vor

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Mit einem "Soforthilfegesetz" (15/1470) will der Bundesrat die kommunalen Finanzen stärken und die Zeit bis zum Wirksamwerden der Gemeindefinanzreform überbrücken. Vorgesehen ist, den Vervielfältiger für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage ab 2003 auf die vor Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes 2000 gültigen Werte abzusenken und gleichzeitig den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer von 2,2 auf 3 Prozent zu erhöhen. Zur Begründung heißt es, die Geschäftsgrundlage für die Anhebung der Gewerbesteuerumlage durch das Steuersenkungsgesetz 2000 sei entfallen. Mit der damaligen stufenweisen Erhöhung der Umlage hätten die Gemeinden angemessen an der Finanzierung der Nettoentlastungen der Unternehmenssteuerreform beteiligt werden sollen. Die prognostizierten Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer für die Kommunen seien jedoch nicht eingetreten.

Die Bundesregierung lehnt sowohl die Absenkung der Gewerbesteuerumlage als auch einen höheren Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen ab. In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf heißt es, ohne die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage hätten Bund und Länder die Reform allein finanzieren müssen. Mit einem Anteil von 8,9 Prozent am Finanzierungsvolumen der Nettoentlastung würden die Kommunen unterdurchschnittlich belastet. Ihr Anteil an allen Steuereinnahmen habe nach der Steuerschätzung im Jahr 2000 rund 12,2 Prozent betragen. Kurzfristige Maßnahmen wie die Absenkung der Umlage oder die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für ein Jahr sind für die Regierung "der falsche Weg". Alle Beteiligten sollten sich statt dessen auf das Ziel konzentrieren, das kommunale Finanzsystem strukturell zu reformieren. Die strukturelle Verbesserung der kommunalen Finanzen werde auch zur Überwindung der kommunalen Investitionsschwäche beitragen. Die Ergebnisse der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen bilden eine gute Grundlage für die bevorstehende Gesetzgebung, die zum 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_173/01
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