hib-Meldung
178/2003
Stand: 22.08.2003
Kleine und mittlere Betriebe bei sozialrechtlichen Regelungen entlasten
15/1484). Ziel sei es, kleine und
mittlere Betriebe zu entlasten. Zur Begründung heißt es,
der Staat verlagere die mit der immer höheren Regelungsdichte
verbundene Administration zunehmend auf die Unternehmen, Betriebe
und den Bürger. Die Folgen dieser Entwicklung seien im
Sozialrecht für die Unternehmen besonders bedrückend. Pro
Jahr gebe es rund 113 Millionen Meldungen der Arbeitgeber an die
Einzugsstellen. Im Beitragsverfahren müssten die Unternehmen
rund 120 Millionen Beitragsnachweise und genauso viele
Überweisungen an die Einzugsstellen abwickeln. Die Konsequenz
dieser Überregulierung sei ein massive Ausweitung der
Schattenwirtschaft, heißt es in dem Antrag. Gerade der
Mittelstand klage hier über die Überforderung durch eine
"nie gekannte Regelungsdichte". Die Fraktion fordert die Regierung
auf zu prüfen, ob nicht eine oder mehrere der 18
Meldepflichten des Arbeitgebers im Vierten Buch des
Sozialgesetzbuches ersatzlos entfallen können. Die
Abgeordneten nennen darüber hinaus eine ganze Reihe von
Vorschriften in einschlägigen Gesetzen, die so gefasst werden
sollten, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung, eine
Verdienstbescheinigung auszustellen, auf einem einheitlichen
Vordruck nachkommen kann. Ebenso sollten die im Sozialrecht
festgelegten Pflichten, etwa die Meldungs-, Anzeige- oder
Aufzeichnungspflicht, über ein elektronisches Melde- und
Beitragsnachweisverfahren erfüllt werden können.
Berlin: (hib/VOM) Den Abbau bürokratischer Regelungen im
Sozialrecht fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_178/01