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186/2003
Stand: 10.09.2003
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Koalition will Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenführen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II") und ihre Angehörigen ("Sozialgeld") unter einheitlicher Trägerschaft zusammenführen. Dazu haben sie den Entwurf eines vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (15/1516) vorgelegt, der neben dem Entwurf eines dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (15/1515) am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Zur Begründung heißt es, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige seien steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, die sich in ihren Zielen teilweise überschnitten. Während die Sozialhilfe das Existenzminimum sichern solle, orientiere sich die Arbeitslosenhilfe, der die Zahlung von Arbeitslosengeld vorausgegangen sein muss, am zuletzt erzielten Arbeitsentgelt. Als Problem wird unter anderem genannt, dass die Leistungsempfänger aus beiden Systemen bei den Integrationsbemühungen der Träger oftmals vernachlässigt würden, weil jeder Träger den jeweils anderen für vorrangig verantwortlich hält. Es gebe eine Tendenz zu einem Verschiebebahnhof finanzieller Lasten zwischen Sozialhilfeträgern und der Bundesanstalt für Arbeit. Das Verfahren sei für die Bezieher beider Leistungen wegen doppelter Antragstellung und Einkommensprüfung wenig bürgerfreundlich und verwaltungsaufwändig. Vorgesehen sei, dass ab 1. Juli 2004 ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, die dann Bundesagentur für Arbeit heißen wird, als persönlicher Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm zusammenlebenden Personen benannt wird und ein Agenturmitarbeiter künftig durchschnittlich nur noch 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige betreut. Mit der Übernahme der Finanzverantwortung durch den Bund sollen die Kommunen finanziell entlastet werden. Geplant ist zudem die Einführung eines Kinderzuschlages. Danach sollen Kindergeld und Kinderzuschlag mit 294 Euro monatlich zusammen mit dem auf Kinder entfallenden Wohngeldanteil den durchschnittlichen Bedarf von Kindern abdecken. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollen die Empfänger von staatlichen Transferzahlungen wie Sozialhilfe künftig kein Wohngeld mehr erhalten. Die Unterkunftskosten wollen die Fraktionen künftig mit der Transferzahlung vollständig abgedeckt wissen.

Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beabsichtigen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Bundesanstalt für Arbeit zu einem "leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister" umzugestalten. Äußeres Zeichen dafür soll die Umbenennung in "Bundesagentur für Arbeit" sein, die untergliedert ist in eine Zentrale, Regionaldirektionen und in Agenturen für Arbeit. Künftig soll die Verantwortung für das Geschäft der Dienststellen bei der jeweiligen Geschäftsführung liegen, die von der Selbstverwaltung kontrolliert wird. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung vereinfachen, Strukturanpassungen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusammenführen, die Eingliederungszuschüsse vereinheitlichen und die Transferinstrumente der Arbeitsförderung attraktiver gestalten. Nach einer Übergangszeit sollen etwa 3.000 Arbeitskräfte der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich für die Vermittlung und Eingliederung von Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Die Neuorganisation werde kurzfristig Mehrausgaben bei der Bundesanstalt zur Folge haben, denen mittel- bis langfristig jedoch höhere Einsparungen durch eine gesteigerte Effizienz der Arbeitsverwaltung gegenüberstehe, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_186/02
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