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191/2003
Stand: 18.09.2003
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Jüdische Verfolgte erhielten bis zur Jahresmitte rund 1,68 Milliarden Euro

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte rund 1,68 Milliarden Euro abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds (15/1545) hervor. Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims Conference übertragen. Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte seien dafür insgesamt rund 469,66 Millionen Euro ausgezahlt worden. 183 715 Anträge seien positiv, 43 594 Anträge negativ beschieden worden. 5340 Fälle seien noch nicht entschieden. Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den Angaben zufolge 102 613 in Israel, 61 280 in den USA und 15 986 in Deutschland. Die übrigen verteilten sich auf 24 weitere Länder. 88 Empfänger seien in einem Konzentrationslager gewesen, 1587 in einem Ghetto, 1374 in einem Zwangsarbeitslager, 1738 hätten in Illegalität gelebt und 589 unter Freiheitsbeschränkung gelitten. Die überwiegende Zahl der Empfänger, 178 339, sei Opfer sonstiger Verfolgung gewesen. Unter den Empfängern seien 119 431 Frauen und 64 284 Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von 98 061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden.

Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August 1995 60 681 Beihilfen als laufende Leistungen bewilligt worden. Von 116 050 Anträgen seien 22 281 abgelehnt worden und 22 288 noch nicht entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf rund 1,09 Milliarden Euro. Von den Empfängern lebten 33 721 in Israel, 17 431 in den USA und 3087 in Kanada; die übrigen verteilten sich auf 38 weitere Länder. Dabei handele es sich um 34 028 Frauen und 26 653 Männer. 31 346 seien im Ghetto, 23 041 in einem Konzentrationslager und 10 547 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählungen bei mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit 109,06 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5113 Euro gewährt. 32 968 Anträge seien angenommen, 22 281 Anträge abgelehnt worden. 18 323 Überbrückungsleistungen seien nach Israel, 10 524 in die USA und 1508 nach Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf weitere 33 Länder. In 20 190 Fällen habe es sich um Frauen, in 12 799 Fällen um Männer gehandelt. 16 547 Opfer seien im Ghetto, 13 892 im Konzentrationslager und 4055 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen). Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 65 Projekte mit rund 16,9 Millionen Euro gefördert worden. Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund 15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 12,8 Millionen Euro seien an Projekte in Israel gegangen. Die übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Kanada und die USA.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_191/04
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