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218/2003
Stand: 15.10.2003
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Zuschuss zu den Bestattungskosten für Abgeordnete soll gestrichen werden

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Der Auszahlungsbetrag des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene von Bundestagsabgeordneten soll um 1050 Euro vermindert werden. Dieser Betrag entspreche dem Zuschuss zu den Bestattungskosten (Sterbegeld), heißt es in dem dazu von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (15/1687). Die Gesetzesänderung bewirke, so die Begründung, dass Hinterbliebene von Abgeordneten keinen Zuschuss zu den Bestattungskosten mehr erhalten. Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete müssten künftig wie jedermann selbst Vorsorge für Bestattungsfälle treffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_218/04
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