Regierung gegen verlängerte Steuervergünstigung für ältere Sportanlagen
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat tritt dafür ein, die bis Ende 2003 befristete Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen um zwei Jahre bis Ende 2005 zu verlängern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (15/2132) zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt. In ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf hat die Bundesregierung dem nicht zugestimmt.
Der Bundesfinanzhof hatte 2001 entschieden, dass das Überlassen von Sportanlagen in der Regel nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Damit hatten sich für die Betreiber von Alt-Sportanlagen Härten ergeben, denn bei Anwendung der neuen Rechtsprechung wären ihre Umsätze voll umsatzsteuerpflichtig geworden, obwohl ihnen zuvor nur ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Anschaffung oder Herstellung der Anlagen zustand und sie für die gesamte Finanzierungsdauer mit erhöhten Zins- und Tilgungszahlungen belastet sind. Für Investitionen, die zehn Jahre und länger zurückliegen, sei auch eine Vorsteuerberichtigung nicht mehr in Betracht gekommen, so dass die Folge ein gravierender Eingriff in die langfristige Finanzierung und Kalkulation der Eigentümer von Alt-Sportanlagen gewesen wäre, so der Bundesrat. Daraufhin hatte der Gesetzgeber 2002 die Übergangsregelung geschaffen, mit der Zusatzbelastungen für die Betroffenen vermieden werden sollten. Der Bundesrat argumentiert, dass die Dauer der Übergangsregelung nun nicht ausreicht, um die Benachteiligung der Betreiber von Alt-Sportanlagen auszugleichen. Die derzeitige Konsumzurückhaltung und Sparneigung der Bevölkerung habe viele von ihnen an den Rand der Insolvenz geführt. Es sei ihnen nicht möglich, auf die bisherigen Entgelte ab 2004 zusätzlich die volle Umsatzsteuer zu bezahlen, ohne ihre Existenz zu gefährden. Bundesweit gebe es rund 2.600 gewerbliche, multifunktionale Sportanlagen, rund 1.200 monostrukturierte Sportanlagen und etwa 3.700 Tennishallenplätze von gemeinnützigen Sportvereinen. Bei rund 90 Prozent davon handele es sich um Altanlagen. Die Verlängerung der Übergangsregelung, so der Bundesrat, führe lediglich zu geringfügigen, nichtbezifferbaren Mindereinnahmen an Umsatzsteuer.
Dagegen verweist die Regierung darauf, dass finanzielle Engpässe eine umsatzsteuerliche Vergünstigung nicht rechtfertigten. Den Betroffenen sei durch die bisherige Übergangsregelung
bereits ein angemessener Übergang vom alten zum neuen Rechtszustand gewährt worden. Eine Verlängerung würde dem Ziel wiedersprechen, Sonderregelungen abzubauen, um die Gerechtigkeit im Steuersystem zu erhöhen. Ein gewichtiges Argument, das gegen eine Verlängerung spreche, sei auch der entstehende Steuerausfall von 90 Millionen Euro jährlich.