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056/2004
Stand: 03.03.2004
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Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bekämpfen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur "Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" (15/2573) vorgelegt. Ziel sei es, ein neues Unrechtsbewusstsein gegenüber der Schwarzarbeit zu schaffen und rechtmäßiges Verhalten zu fördern. Mit dem Entwurf wollen die Abgeordneten Kontrollregelungen aus den verschiedenen Vorschriften, vor allem des Sozialgesetzbuches, zusammenführen und ergänzen. Kern der Neuregelungen sei die grundlegende Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Nach Ansicht der Fraktionen liegt Schwarzarbeit vor bei Verletzung von steuer- und sozialrechtlichen Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten. Vorrangiges Ziel im Kampf gegen die Schwarzarbeit bleibe der gewerbliche Bereich. Die Zollverwaltung werde sich bei Prüfungen und Ermittlungen auch künftig an der Höhe des Schadens für Sozialversicherungsträger und Fiskus orientieren. Es sei nicht hinnehmbar, heißt es, wenn Unternehmen große Teile ihres Personals außerhalb eines legalen Arbeitsverhältnisses und unter Verletzung zahlreicher Rechtsnormen beschäftigen und den Wettbewerb grob verzerren. Im privaten Sektor wollen die Abgeordneten "attraktive und einfache Möglichkeiten" anbieten, sich legal zu verhalten. Bereits das Angebot eines Mini-Jobs in Privathaushalten mit seiner pauschalen Steuer- und Beitragspflicht sei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr attraktiv, sowohl im Hinblick auf Sozialversicherungs- als auch Steuerpflichten. Die Möglichkeiten, Haushaltshilfen bei der Mini-Jobzentrale anzumelden seien einfach und kostengünstig. Schwarzarbeit gehe sehr oft einher mit Steuerhinterziehung. Daher müssten alle Kräfte gebündelt werden, um dieser Form der Wirtschaftskriminalität entgegenzuwirken.

SPD und Bündnisgrüne wollen unter anderem bundeseinheitliche Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse festlegen. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern hätten zur Folge, dass die Schwarzarbeit innerhalb des Bundesgebiets nicht einheitlich bekämpft werde. Dies führe zu ungleichen Standortbedingungen für die Unternehmen in den einzelnen Ländern und damit zu Wettbewerbsverzerrungen. Auch könnten gleichartige Rechtsverstöße je nach Bundesland verschieden geahndet werden. Bei fehlender Anmeldung eines Gewerbes solle ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro fällig werden. Die Fraktionen wollen darüber hinaus sicherstellen, dass der Verstoß gegen die Meldepflicht des Arbeitgebers, wenn es um geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten geht, auch in den Fällen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können, in denen Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden. Um so genannte "Ohne-Rechnung-Geschäfte" zu verhindern, solle erstmals auch für Nichtunternehmer eine Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen eingeführt werden. Die Rechnungsaufbewahrungspflicht des privaten Leistungsempfängers führe neben der Pflicht des Unternehmers, eine Rechnung auszustellen, dazu, dass beide Seiten ein Interesse daran haben, das Geschäft legal mit Rechnung abzuwickeln. Bewahrt ein privater Leistungsempfänger eine Rechnung nicht auf, muss er nach dem Willen der Abgeordneten mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Frist selbst soll zwei Jahre und für Unternehmer, die eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück für ihr Unternehmen beziehen, zehn Jahre betragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_056/07
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