Anhörungen zum kommunalen Optionsgesetz und zum Außenwirtschaftsrecht
Berlin: (hib/VOM) In zwei getrennten öffentlichen Anhörungen beschäftigt sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am Montag, dem 26. April, mit aktuellen Gesetzesvorhaben. Von 13 Uhr bis 15 Uhr ist eine Expertenbefragung zum Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz, 15/2816) angesetzt. Dabei geht es um die praktische Umsetzung der im Hartz-IV-Gesetz beschlossenen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die Experten sollen sich zur Ausgestaltung und Wahrnehmung der Option, zu Zielvereinbarungen, zu Budgets und Fallpauschalen für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten sowie zur Wirkungskontrolle äußern. Geladen sind 16 Sachverständige, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
t)Von 15 Uhr bis 17 Uhr schließt sich eine weitere Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (15/2537) an. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Erwerb von in Deutschland ansässigen Unternehmen, die im Rüstungsbereich oder im Bereich der Verschlüsselung sensitiver staatlicher Informationen tätig sind, unter den Vorbehalt der Genehmigung zu stellen, wenn nicht deutsche Erwerber nach dem Kauf mindestens 25 Prozent der Anteile am Unternehmen halten würden. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob diese Regelung dazu beitragen wird, die Verfügungsgewalt über die Kernkompetenz der deutschen Rüstungswirtschaft zu sichern und damit die Sicherheitsvorsorge durch den Staat zu gewährleisten. Geladen sind acht Sachverständige, darunter die IG Metall, die Rheinmetall AG und der Bundesverband der Deutschen Industrie.
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