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167/2004
Stand: 25.06.2004
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"Union versucht weiter, Burkhard Hirsch und die Regierung zu diskreditieren"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die CDU/CSU versucht nach Darstellung der Bundesregierung weiterhin, den früheren Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) und sie selbst durch "nicht berechtigte Anschuldigungen und Sachverhaltsverzerrungen zu diskreditieren". Dies erklärt sie in ihrer Antwort (15/3294) auf eine Kleine Anfrage der Union (15/3258). Die Regierung verweist dabei auf ihre bisherigen Antworten zu Kleinen Anfragen der Union vom Dezember 2003 und März 2004 (15/2239, 15/2641). Darin habe sie bereits zum wiederholten Male ausführlich Stellung genommen und nachgewiesen, dass "die Anschuldigungen und Unterstellungen der Fragesteller jeglicher Grundlage entbehren". Nochmals wird betont, auch die zuständige Staatsanwaltschaft in Bonn sei zu der Auffassung gelangt, dass bei den Datenlöschungen in einem Umfang zwischen einem und 2,8 Gigabyte - entsprechend etwa 250.000 DIN A 4-Seiten - ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorgelegen habe. Dieser Sachverhalt sei zwar durch die Ermittlungen abgeschwächt, aber "keineswegs ausgeräumt" worden. Die Staatsanwaltschaft sei ferner zu dem Ergebnis

gekommen, dass die unerlaubte Verbringung von Akten des Bundeskanzleramtes in die Konrad-Adenauer-Stiftung einen "tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen Verwahrungsbruch" darstelle. Allerdings sei die vorsätzliche Begehung dieser tatbestandsmäßigen Straftat nicht nachweisbar bewiesen. Im Rahmen der Ermittlungen hätten diese rechtswidrig verbrachten Akten wieder dem Aktenbestand des Bundeskanzleramtes zugeführt werden können. Zudem sagt die Bundesregierung, dass die "darüber hinaus fehlenden Akten nach wie vor verschwunden bleiben, ohne dass die dieser Tatsache zugrundeliegenden Handlungen näher aufgeklärt werden konnten". Die Anschuldigungen der Fragesteller in deren Vorbemerkung gegen den Chef des Bundeskanzleramtes oder den Ermittlungsführer Burkhard Hirsch entbehrten vor diesem Hintergrund jeglicher Grundlage.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_167/05
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