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169/2004
Stand: 28.06.2004
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Schadstoffausstoß von Großfeuerungsanlagen begrenzen

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/VOM) Die Schadstoffemissionen von Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen zu begrenzen, ist das Ziel der 13. Verordnung zur "Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (15/3420), die die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Damit werden Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Der erste Teil dieser Großfeuerungsanlagen-Verordnung regelt den Anwendungsbereich und stellt das Verhältnis zur Verordnung über Abfallverbrennungsanlagen klar. Kernstück ist der zweite Teil mit den Anforderungen an die Verbrennung fester, flüssiger und gasförmiger Brennstoffe. Er enthält Emissionsgrenzwerte für Staub, Schwermetalle, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide und Schwefeloxide. Auf die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Chlor- und Fluorwasserstoff, Distickstoffoxid sowie für Quecksilber bei Feuerungsanlagen für den Einsatz flüssiger Brennstoffe ist nach Darstellung der Regierung bewusst verzichtet worden. Der zweite Teil enthält außerdem Anforderungen an die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. Er regelt die Ermittlung der Emissionsgrenzwerte bei Misch- und Mehrstofffeuerung, macht Vorgaben bei wesentlichen Änderungen einer Anlage, bei Betriebsstörungen und zur Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen. Der dritte Teil befasst sich mit der Messung und Überwachung des Schadstoffausstoßes. Im vierten Teil werden Anforderungen für Altanlagen festgelegt, und im fünften Teil wird die zuständige Behörde ermächtigt, Ausnahmen zu genehmigen und weitergehende Anforderungen im Einzelfall zu erlassen. Wie es heißt, ist die Wirtschaft von der Verordnung betroffen, indem bis zum Jahre 2010 Investitionskosten bei der Sanierung von Altanlagen anfallen können. Die Verordnung soll die derzeitige Großfeuerungsanlagenverordnung aus dem Jahre 1983 ablösen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_169/05
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