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201/2004
Stand: 26.08.2004
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Keine aktuellen Pläne nach der Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes

Familie/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat keine "aktuellen Pläne", einen allgemeinen Pflichtdienst einzuführen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/3647) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/2382) mit. Die Aussage von Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD), der Mitte September 2003 in einem Zeitungsinterview erklärt habe, er sei für die Beibehaltung der Wehrpflicht und der Überzeugung, "dass jeder junge Mensch eine bestimmte Zeit dem Staat dienen sollte", könne nicht als Vorschlag für eine soziales Pflichtjahr gewertet werden. Wie die Regierung weiter erklärt, ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen, ob Änderungen bei der Wehrverfassung notwendig sind. Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen habe vereinbart, bis zum Ende dieser Wahlperiode eine solche Überprüfung vorzunehmen. Auf die Anfrage der Liberalen führt die Bundesregierung weiter aus, nach den derzeitigen Erkenntnissen müsse für eine Auflösung des Zivildienstes mit einem Übergangszeitraum von vier bis fünf Jahren gerechnet werden, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird.

Die Regierung betont weiter, aufgrund der Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung des Zivildienstes habe sie Berichte erhalten, dass soziale Dienstleistungen teilweise nur noch begrenzt oder gar nicht mehr angeboten werden. In diesem Zusammenhang müsse allerdings deutlich darauf hingewiesen werden, dass dem Zivildienst kein sozialer Sicherstellungsauftrag zukomme. Der Zivildienst sei vielmehr ein Ersatzdienst und diene der Erfüllung der Wehrpflicht. Der arbeitsmarktneutrale Einsatz der Zivildienstleistenden sei eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines Zivildienstplatzes. Weiter wird darauf hingewiesen, trotz der zurzeit sinkenden Einberufungskontingente sei es bisher gelungen, größere Auswirkungen im Bereich des Zivildienstes zu vermeiden. Bei welcher zahlenmäßigen Untergrenze der Zivildienst noch durchführbar sei, lasse sich allerdings nicht festlegen.

Wie die Regierung auf die FDP-Anfrage ferner erklärt, ist auf Empfehlung der von Bundesministerin Renate Schmidt (SPD) eingesetzten Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" die Dauer des Zivildienstes an die Dauer des Wehrdienstes anzugleichen. Die Regierung bereits eine der zentralen Empfehlunen dieser Kommission gefolgt. Es sei das Ziel der Bundesregierung, eine möglichst große Gerechtigkeit zwischen Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden zu gewährleisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_201/01
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