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243/2004
Stand: 13.10.2004
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Bundeswehr darf Polizei bei ABC-Anschlägen personell unterstützen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/ALK) Im Falle eines ABC-Anschlages darf die Polizei von Sprengstoffexperten und Spezialisten der Bundeswehr unterstützt werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/3892) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3770) hervor. Abgesehen von Verteidigungsaufgaben bedarf der Einsatz der Streitkräfte im Inneren einer ausdrücklichen Regelung des Grundgesetzes, welche für terroristische Anschläge nicht vorhanden ist. Doch bestehe ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Begriff des "Einsatzes" und dem so genannten "schlicht-hoheitlichem Handeln", so die Regierung. Solange das Militär nicht als Mittel der vollziehenden Gewalt eingesetzt werde und lediglich Sachmittel und Personal zur Verfügung stelle, bewegten sich die Streitkräfte unterhalb dieser Einsatzschwelle. ABC-Anschläge als "besonders schwere Unglücksfälle" ließen dementsprechend eine solche Amtshilfe zu, heißt es in der Antwort weiter.

Auch die technischen, wissenschaftlichen und logistischen Fähigkeiten der Bundeswehr seien in dem zulässigen Bereich der Amtshilfe anzusiedeln. Ob es allerdings rechtmäßig ist, wenn für Transportmittel zusätzlich militärisches "Bedienungspersonal" zur Verfügung gestellt würde, lasse sich nicht pauschal beantworten und hänge vom Einzelfall ab. Die Bundesregierung weist zusätzlich darauf hin, dass sich in ihren Augen die rechtliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben bewährt hat, möchte aber gleichzeitig das Potenzial der Unterstützungsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern ausgeschöpft wissen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_243/01
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