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260/2004
Stand: 28.10.2004
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Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zugestimmt

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Zugestimmt hat der Haushaltsausschuss am Mittwochabend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2720) zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in geänderter Fassung. Für den Entwurf stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen; CDU/CSU und FDP lehnten ihn ab. Ziel des Gesetzes ist laut Regierung, für den Bereich der Bundesvermögensverwaltung neue Rahmenbedingungen für ein wertorientiertes, wirtschaftliches und ganzheitliches Immobilienmanagement zu schaffen. Dazu bedürfe es einer Organisationsform, die sich durch flache Hierarchien auszeichne und schnelle Entscheidungswege ermögliche. An die Stelle der Verwaltungsorganisation solle ein weitgehend eigenverantwortliches, betriebswirtschaftlich geführtes "Unternehmen" treten. Dieses Unternehmen solle ab 1. Januar 2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn organisiert werden. Aufgrund der betriebswirtschaftlich ausgerichteten Aufgabenerledigung werden Effizienzgewinne gegenüber der derzeitigen Bundesvermögensverwaltung erwartet. Diese sollen im kommenden Jahr 24 Millionen Euro betragen. Die Union erklärte, das Grundanliegen werde von allen geteilt. Allerdings werde es nicht richtig umgesetzt. Die Grundfrage der Wirtschaftlichkeit sei auch nach den Änderungen während der parlamentarischen Beratung nicht geklärt. So erwartet die Union im Gegensatz zur Regierung keine Effizienzgewinne, sondern einen Verlust "im laufenden Geschäft". Dieser werde allein im kommenden Jahr mehr als 70 Millionen Euro betragen. Die SPD betonte dazu, dass alle aufgezeigten Risiken auch von der Bundesvermögensverwaltung getragen werden müssten. Wichtig sei ein einheitliches Liegenschaftsmanagement, und es sei erreicht worden, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen komme. Auch nach Auffassung der FDP stimmt die "Rendite"-Berechnung nicht. Für die Regierung hat sich bei den Liegenschaften des Bundes in der jüngsten Vergangenheit eine neue Situation ergeben: Es gebe keine Zukäufe mehr, sondern der Bestand müsse verwaltet und es müsse sich von dem getrennt werden, was nicht unbedingt gebraucht werde. Dazu gehörten auch zum Beispiel Wohnungen. Insgesamt werde die Finanzsituation durch die neu zu gründende Anstalt nicht verschlechtert, sondern verbessert, so ihr Vertreter.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_260/01
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